Dr. Steinhübel & von Buttlar: grundbesitz-invest: Grundlegende Neubewertung der Immobilien durch die DB Real Estate Investment GmbH ist prospektwidrig
Dr. Steinhübel & von Buttlar
Tübingen, 15.12.2005 Die Tochtergesellschaft der Deutschen Bank, die DB Real Estate Investment GmbH, hat vorgestern die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen an dem offenen Immobilienfonds grundbesitz-invest ausgesetzt. Begründung: Es müsse das Ergebnis der vom Fondsmanagement eingeleiteten Neubewertung abgewartet werden.
Diese Maßnahme wirft viele Fragen auf. Sind die Immobilien des Fonds bisher falsch bewertet worden? Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich? Warum muss bei der Neubewertung der Immobilien die Rückname ausgesetzt werden? Wer hat den bei einer Abwertung entstehenden Verlust zu tragen?
Fest steht momentan nur, dass Anleger ihre Immobilienfondsanteile nicht verkaufen können. Außerdem ist zu befürchten, dass die Rückgabe der Anteile nach der Neubewertung nur mit erheblichen Abschlägen möglich ist. Experten, die in diversen Veröffentlichungen genannt werden, rechnen mit einer Abwertung von 10 % oder mehr.
Dies ist ein Schock für viele Anleger, denen dieser offene Immobilienfonds als sichere, liquide und rentable Kapitalanlage verkauft wurde. Die Entwicklung der Anteilspreise in den letzten Jahren schien die Verkaufsargumente zu bestätigen. Auch das Kurzporträt des grundbesitz-invest auf der Homepage der DB Real Estate bestätigt diese Vorstellung. Der dort abgebildete Chart kennt nur eine Richtung: langsam, aber kontinuierlich nach oben 700 % Wertzuwachs in den letzten 35 Jahren.
Von dem Risiko eines massiven Wertverlustes aufgrund einer grundlegenden Neubewertung des Immobilienbestandes ist nirgends die Rede. Auch nicht im Fondsprospekt. Dort wird vielmehr der Eindruck erweckt, dass eine permanente Bewertung der Immobilien durch unabhängige Sachverständige einen objektiv nachvollziehbaren und marktgerechten Preis der Anteile gewährleistet. Ein Trugschluss, wie sich jetzt herausstellt.
Für die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, die langjährige Erfahrungen im Bereich des Investmentrechts besitzt, ist der Verkaufsprospekt des grundbesitz-invest aus diesem Grund unvollständig. Rechtsanwalt von Buttlar: Sicherheitsorientierte Anleger, die auf der Grundlage des Prospekts gekauft haben und durch die Neubewertung einen Schaden erleiden, können mit Aussicht auf Erfolg Schadensersatzansprüche geltend machen. In diesem Fall können betroffene Anleger den kompletten Kaufpreis gegen Rückgabe der Anteile zurückverlangen.
Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar
Dorfackerstr. 26, 72074 Tübingen
Tel.: 07071 / 88 0 66, Fax: 07071 / 88 06 77
Internet: www.kapitalmarktrecht.de
e-mail: kanzlei@kapitalmarktrecht.de
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Wolf von Buttlar