Dr. Steinhübel & von Buttlar: Insolvenzverfahren über Göttinger Gruppe - „Anlegergelder wurden in Milliardenhöhe verbrannt“ - urteilt Insolvenzverwalter Peter Knöpfel
Dr. Steinhübel & von Buttlar
Stuttgart, 25.03.2008: Heute fand die Gläubigerversammlung vor dem Insolvenzgericht in
Göttingen statt. Über acht Monate ruhte das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta
AG aufgrund eines Streits über die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts Göttingen.
In seinem Bericht an die Gläubigerversammlung zeichnete der Insolvenzverwalter ein genaues
Bild über den Vermögensstatus der Insolvenzschuldnerin: Die Gesellschaft verfüge lediglich über
ein liquides Vermögen von einer Million Euro. Auch durch die Verwertung der Immobilien wachse
die Vermögensmasse nicht entscheidend, so dass die Anleger nahezu leer ausgehen.
Für Unruhe sorgte im Vorfeld die Ankündigung des Insolvenzverwalters Peter Knöpfel: Er wollte
den Anlegern kein Stimmrecht gewähren. Der daraus resultierende Ruf nach Abwahl des
Verwalters erbrachte kein deutliches Ergebnis, was eine erneute Zählung der Stimmen zur Folge
hat. Das Insolvenzgericht Göttingen bezog auch heute keine klare Stellung, ob es sich bei den
Anlegern um Insolvenzgläubiger handele, deren Stimmrecht anerkannt werde.
Der Insolvenzverwalter erkennt die Möglichkeit an, Nachforderungen an die Anleger zu stellen.
„Für die Anleger besteht damit die Gefahr, dass sie neben dem bereits verlorenen Kapital weiteres
Geld an den Insolvenzverwalter zahlen müssen. Da nahezu allen Anlegern
Schadensersatzansprüche gegen die Securenta AG zustehen, sollten sie diese auch geltend
machen“, empfiehlt Rechtsanwalt Florian Johst.
Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden
deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie
Aktienrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende
Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online
abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.