Dr. Steinhübel & von Buttlar: Leipzig West AG - Erstes Haftungsurteil gegen Wirtschaftsprüfer
Dr. Steinhübel & von Buttlar
Mit Urteil vom 7.5.2008 verpflichtet das Landgericht Leipzig einen Wirtschaftsprüfer zur
Zahlung von 5.273,89 € an den klagenden Anleger.
Stuttgart, 26. Mai 2008: Im Fall der insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG hat die
Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar für ihren Mandanten Schadenersatz aufgrund von
Prospekthaftung erstritten. Die Richterin zog den Wirtschaftsprüfer zur Verantwortung, der den
Jahresabschluss 2004 der Wohnungsbaugesellschaft in seinem Testat uneingeschränkt bestätigte.
Dieses uneingeschränkte Testat war in dem Prospekt abgedruckt, der für den Kläger im März 2006 die
Grundlage für den Kauf von Inhaberschuldverschreibungen der Wohnungsbaugesellschaft in Höhe von
5.000 € bildete.
Das Landgericht Leipzig begründet seine noch nicht rechtskräftige Entscheidung (Aktenzeichen 08 O
2934/07) damit, dass Wirtschaftsprüfer als sogenannte Garanten ebenso wie die Initiatoren der
Prospekthaftung unterliegen. Im aktuellen Fall habe der Beklagte mit Erteilung des uneingeschränkten
Bestätigungsvermerks und der Zustimmung zum Abdruck seines Testats im Prospekt den
unzutreffenden Eindruck vermittelt, den Jahresabschluss 2004 aufgrund seiner Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche Umfeld der Gesellschaft abschließend geprüft zu haben.
Für das Gericht steht fest, dass dieser Sachverhalt nicht zutrifft und dass der beklagte Wirtschaftsprüfer
die Prüfungshandlungen noch nicht beendet hatte, als er im Juni 2005 das Testat erteilte.
Rechtsanwalt Wolf von Buttlar kommentiert die Entscheidung des Landgerichts Leipzig: „Soweit wir
wissen, ist dies das erste Haftungsurteil gegen einen Wirtschaftsprüfer in dem Anlageskandal der
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West. Es ist nur konsequent und richtig, dass der beklagte
Wirtschaftsprüfer zu Schadenersatz verurteilt wird. Wir begrüßen sehr, dass unser Mandant seine
Einlagen plus Zinsen zurückerstattet bekommt.“
Circa 28.000 Anleger haben insgesamt ca. 552 Millionen € in Schuldverschreibungen der
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG investiert. Im Juni 2006 meldete das Unternehmen
Insolvenz an; der Insolvenzverwalter beziffert den Schaden mit ungefähr 250 Millionen €. Die Anleger
kämpfen nun um ihre Investitionen, da bislang nur eine Insolvenzquote von weniger als 10% in Aussicht
gestellt wurde.
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Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel &
von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden
deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie
Aktienrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende
Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online
abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.