Dr. Steinhübel & von Buttlar: OLG Stuttgart - SMP-Berater haftet persönlich – der Kreis schließt sich

10.11.2005

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Die Tübinger Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstritt erstmals vor dem OLG Stuttgart ein Urteil gegen einen SMP-Berater. Das Urteil hat für eine ganze Reihe von Schadenser-satzprozessen geschädigter SMP-Anleger gegen ihre Anlageberater Signalwirkung. Die Rechts-position SMP-Geschädigter wurde erheblich gestärkt.

Tübingen, 08.11.2005 – Mit Urteil vom 03.11.2005 (Az. 10 U 118/05) verpflichtete das OLG Stuttgart einen SMP-Berater wegen Falschberatung zur Zahlung von Schadensersatz. Das aktuell von der Tübinger Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstrittene Urteil verbessert die Rechtsposition der baden-württembergischen SMP-Geschädigten erheblich.

Der Vermittler empfahl die Genussrechte in vorliegenden Fall als nahezu risikolose Kapitalanlage, die sich angeblich für die Altersvorsorge eignen sollte. Tatsächlich handelte es sich aber um eine hochspekulative Anlageform, in der sich zuletzt das Totalverlustrisiko verwirklicht hat. Das ist nach Einschätzung von Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar kein Einzelfall: “Eine ehemalige SMP-Beraterin sagte in einem anderen Verfahren aus, dass die Berater entsprechend geschult wurden.”

Rechtsanwalt Matthias Gröpper weiter: “Die Entscheidung hat für die Instanzgerichte Signalwirkung. Das OLG Stuttgart stellt klar, dass der Berater beweisen muss, im Namen der SMP GmbH aufgetreten zu sein. Die Übergabe von Werbematerialien und Visitenkarten mit den Insignien des Finanzdienstleisters ist nicht ausreichend. Wenn der Berater keinen anderen Beweis anführen kann, haftet er für die Falschberatung persönlich.”

Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel: “Jetzt schließt sich zugunsten der geschädigten SMP-Anleger der Kreis. Das Urteil des OLG Stuttgart liegt auf einer Linie, die bereits durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz vorgezeichnet wurde.”

Das Urteil des OLG Stuttgart hat weit reichende Bedeutung, weil Baden-Württemberg, vor allem der Bodensee-Raum, eines der Epizentren des SMP-Skandals ist. Dort waren besonders viele Genussrechte der SMP GmbH verkauft worden. Insgesamt erwarben ca. 15.000 Anleger Genussrechte im Gegenwert von mehr als € 114 Mio. Die Genussrechte sind infolge der Insolvenz der SMP GmbH praktisch wertlos.

Die betroffenen SMP-Anleger sollten sich jetzt beeilen. Wegen der drohenden Verjährung zum Ende dieses Jahres sollten sie unverzüglich einen erfahrenen und unabhängigen Anlegerschutzanwalt einschalten.

Die bundesweit bekannte Tübinger Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar hat sich seit vielen Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei erstritt in Sachen SMP bereits mehrere bahnbrechende Entscheidungen zugunsten geschädigter Anleger, zu denen auch wichtige Feststellungsurteile vor dem OLG Bamberg gegen den Insolvenzverwalter über das Vermögen der SMP GmbH zählen.

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