Dr. Steinhübel & von Buttlar: Privatbank Reithinger von der BaFin geschlossen

04.08.2006

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Stuttgart, den 03.08.2006 – Die Privatbank Reithinger steht vor dem Aus: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Bank am 02.08.2006 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Außerdem hat die Aufsicht ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen.

Nach Angaben der BaFin besteht bei der Privatbank Reithinger die Gefahr, dass das Kreditinstitut seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen könne. Zudem sei die Privatbank Reithinger Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes, zu dem auch die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien Holding AG (DBVI) und deren Fonds gehören.

Bei der Privatbank Reithinger handelt es sich um eine sog. „Risiko-Bank“: Das Bankhaus gehört seit September 2002 nur noch der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an, die lediglich für eine Grundsicherung sorgt. Der Entschädigungsanspruch dort ist je Kunde auf 90 % der Einlagen und auf den Gegenwert von höchstens € 20.000,00 begrenzt. Zu den geschützten Einlagen gehören auch Sparbriefe. Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte sind aber nicht abgesichert.

„Die Schließung der Privatbank Reithinger erinnert auf fatale Art und Weise an das Aus der BFI Bank AG (Dresden) im Jahre 2003“, so der Bankrechtsexperte Dr. Steinhübel (Stuttgart), „da beide Banken nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen waren, wurden die Bankkunden mangels eindeutigen Risikohinweises oft in trügerischer Sicherheit gewogen. In zahlreichen Fällen ist es unserer Kanzlei gelungen, in Schadensersatzprozessen zugunsten unserer Mandanten eine Entschädigung zu erstreiten“.

Erhebliche Probleme dürften jetzt auch auf die DBVI und deren Deutschland-Fonds zukommen. Wegen der Verflechtungen zwischen den DBVI-Fonds und der Privatbank Reithinger war schon lange ein sog. „modifiziertes Schneeballsystem“ befürchtet worden, so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel weiter, „betroffene Anleger sollten deshalb unbedingt anwaltlichen Rat einholen.“

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Laut JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2005/2006 nimmt die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.

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