Dr. Steinhübel & von Buttlar: VIP Medienfonds 3 - Freiheitsstrafen für Schmid und Grosch

14.11.2007

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Ehemalige Geschäftsführer wegen Steuerhinterziehung verurteilt München, 13.11.2007: Das Landgericht München verurteilt die ehemaligen Geschäftsführer der VIP Medienfonds Andreas Schmid und Andreas Grosch zu Freiheitsstrafen von 6 Jahren Haft und zu zwei Jahren auf Bewährung. Herr Schmid kann dem Gefängnis gegen eine Kaution von 4 Millionen entgehen. Für Wolf von Buttlar von der Kanzlei Dr. Steinhübel &von Buttlar aus Stuttgart ist das Urteil keine Überraschung: „Die 4. Strafkammer des Landgerichts München hat über den gesamten Verlauf des Verfahrens deutlich gemacht, dass sie die gegen die Angeklagten erhobenen Vorwürfe der Steuerhinterziehung ernst nimmt.“

Es verwundert deshalb nicht, dass die Taktik der Verteidigung keinen Erfolg versprach. Diese bestand im Wesentlichen darin, die Konzeption der VIP Medienfonds als international üblich und steuerlich unbedenklich darzustellen. Die Auffassung der Verteidigung teilte das Gericht offensichtlich nicht. Aus Sicht der Anleger der VIP Medienfonds ist die Verurteilung der Angeklagten Schmid und Grosch auf den ersten Blick als negativ zu bewerten. Wolf von Buttlar: „Nach der Verurteilung gehen wir nicht mehr davon aus, dass die Steuervorteile der Anleger der VIP Medienfonds doch noch anerkannt werden.“ Auch wenn die Finanzgerichte nicht an die rechtliche Einschätzung der Strafkammer gebunden sind, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass diese die Steuerrechtslage anders beurteilen. In dieses Bild passen auch die Beschlüsse des Finanzgerichts München vom 08. und 09. Oktober 2007, mit denen der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Steuerbescheide mangels Erfolgsaussichten in dem Hauptsacheverfahren abgelehnt wurde.

Positiv für die Anleger ist allerdings, dass mit der Verurteilung der Angeklagten Schmid und Grosch die Chancen steigen, die Commerzbank AG sowie die prospektverantwortliche HypoVereinsbank und Dresdner Bank erfolgreich in die Haftung zu nehmen. Die Strafkammer hat in ihrer Urteilsbegründung fest gestellt, dass die Prospekte fehlerhafte Angaben enthalten. Anstatt das steuerliche Konzept der Fondsgesellschaften als sicher zu verkaufen, hätten auf dessen Risiken hingewiesen werden müssen.

Stuttgart, den 13.11.2007 FJ/MD

Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel &von Buttlar:

Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie Versicherungsrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell