Dr. Steinhübel & von Buttlar: VIP Medienfonds - Erneute Niederlage für die Commerzbank
Dr. Steinhübel & von Buttlar
Das Landgericht München I hat die Commerzbank zu Schadensersatz an einen Anleger
des VIP Medienfonds 4 verurteilt (Az. 22 O 8098/08 – nicht rechtskräftig). Der klagende
Kunde hatte sich 2004 auf Empfehlung seines Bankberaters mit insgesamt 26.250
Euro, wovon 11.875 Euro durch einen obligatorischen Kredit finanziert wurden, an dem
Fonds beteiligt.
München, 12.02.2009. Der Medienfonds wurde an über 7.000 Anleger mit dem Argument, es
handele sich um einen Garantiefonds mit Steuervorteilen, verkauft. Später stellte sich dann
heraus, dass dies nicht zutrifft. Der Initiator wurde inzwischen rechtskräftig zu sechs Jahren
Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
Rückvergütungen
Das Landgericht München hat in dem aktuellen Urteil die Haftung darauf gestützt, dass die
Bank die Höhe der Rückvergütungen, die ihr von der Fondsgesellschaft für den Verkauf der
Fondsanteile versprochen wurde, verschwiegen hat. Rechtsanwalt Wolf von Buttlar, der die
Entscheidung im Januar erstritt, bewertet diese Begründung wie folgt: „Das Landgericht
setzte konsequent die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Aufklärung über Kick-
Backs bei der Anlageberatung durch Banken um. Wenn eine Bank diese bald zehn Jahre alte
Entscheidung ignoriert, muss sie mit Folgen rechnen.“
Die Commerzbank muss dem Kläger, einem pensionierten Beamten aus Baden-
Württemberg, seine Einlage samt Agio erstatten sowie des Weiteren dessen
Darlehensverbindlichkeiten übernehmen. Außerdem erhält der Kläger Verspätungszuschläge
zurück, die er im Zuge der steuerlichen Nichtanerkennung des Fonds an das Finanzamt
zahlen musste. Und schließlich hat der Beamte Anspruch auf entgangene Zinsen in Höhe
von 4,3% auf das Eigenkapital. Im Gegenzug wurde der Bank die Fondsbeteiligung
zugesprochen.
Niederlage für Commerzbank
Damit setzt sich die Serie von Prozessniederlagen für die Commerzbank im Zusammenhang
mit dem Verkauf von VIP Medienfonds fort. Inzwischen gibt es zahlreiche Urteile, in denen
Gerichte die Ansprüche der VIP-Kunden auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung
anerkannt haben. Rechtsanwalt von Buttlar überrascht die Strategie der Bank: „Anstatt die
vielen Haftungsurteile zum Anlass zu nehmen, mit ihren Kunden konstruktive
einvernehmliche Lösungen zu finden, setzt die Commerzbank in den meisten Fällen weiterhin
auf Konfrontation und darauf, dass die Anleger das Kostenrisiko einer Klage scheuen und die
Ansprüche deshalb nach und nach verjähren.“
Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2006/2007 und 2007/2008 zu den
führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsund
Versicherungsrecht sowie Aktienrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites
Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären
und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online abrufbar unter
www.kapitalmarktrecht.de.