Dr. Steinhübel & von Buttlar: VIP Medienfonds - Erneute Niederlage für die Commerzbank

13.02.2009

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Das Landgericht München I hat die Commerzbank zu Schadensersatz an einen Anleger

des VIP Medienfonds 4 verurteilt (Az. 22 O 8098/08 – nicht rechtskräftig). Der klagende

Kunde hatte sich 2004 auf Empfehlung seines Bankberaters mit insgesamt 26.250

Euro, wovon 11.875 Euro durch einen obligatorischen Kredit finanziert wurden, an dem

Fonds beteiligt.

München, 12.02.2009. Der Medienfonds wurde an über 7.000 Anleger mit dem Argument, es

handele sich um einen Garantiefonds mit Steuervorteilen, verkauft. Später stellte sich dann

heraus, dass dies nicht zutrifft. Der Initiator wurde inzwischen rechtskräftig zu sechs Jahren

Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Rückvergütungen

Das Landgericht München hat in dem aktuellen Urteil die Haftung darauf gestützt, dass die

Bank die Höhe der Rückvergütungen, die ihr von der Fondsgesellschaft für den Verkauf der

Fondsanteile versprochen wurde, verschwiegen hat. Rechtsanwalt Wolf von Buttlar, der die

Entscheidung im Januar erstritt, bewertet diese Begründung wie folgt: „Das Landgericht

setzte konsequent die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Aufklärung über Kick-

Backs bei der Anlageberatung durch Banken um. Wenn eine Bank diese bald zehn Jahre alte

Entscheidung ignoriert, muss sie mit Folgen rechnen.“

Die Commerzbank muss dem Kläger, einem pensionierten Beamten aus Baden-

Württemberg, seine Einlage samt Agio erstatten sowie des Weiteren dessen

Darlehensverbindlichkeiten übernehmen. Außerdem erhält der Kläger Verspätungszuschläge

zurück, die er im Zuge der steuerlichen Nichtanerkennung des Fonds an das Finanzamt

zahlen musste. Und schließlich hat der Beamte Anspruch auf entgangene Zinsen in Höhe

von 4,3% auf das Eigenkapital. Im Gegenzug wurde der Bank die Fondsbeteiligung

zugesprochen.

Niederlage für Commerzbank

Damit setzt sich die Serie von Prozessniederlagen für die Commerzbank im Zusammenhang

mit dem Verkauf von VIP Medienfonds fort. Inzwischen gibt es zahlreiche Urteile, in denen

Gerichte die Ansprüche der VIP-Kunden auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung

anerkannt haben. Rechtsanwalt von Buttlar überrascht die Strategie der Bank: „Anstatt die

vielen Haftungsurteile zum Anlass zu nehmen, mit ihren Kunden konstruktive

einvernehmliche Lösungen zu finden, setzt die Commerzbank in den meisten Fällen weiterhin

auf Konfrontation und darauf, dass die Anleger das Kostenrisiko einer Klage scheuen und die

Ansprüche deshalb nach und nach verjähren.“

Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:

Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2006/2007 und 2007/2008 zu den

führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsund

Versicherungsrecht sowie Aktienrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites

Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären

und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online abrufbar unter

www.kapitalmarktrecht.de.

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