DStV kritisiert Übergangsprobleme beim Bundesamt für Justiz

27.05.2008

Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) äußert im Hinblick auf die jüngsten Pannen im Bundesamt für Justiz Verständnis für die Kollegen und die Wirtschaft. Die dem Bundesjustizministerium untergeordnete Behörde leitet seit Anfang 2008 gegen veröffentlichungspflichtige Unternehmen Ordnungsgeldverfahren ein, wenn deren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 noch nicht beim Bundesanzeiger Verlag eingereicht wurde. Von diesem Vorgang sind irrtümlicherweise auch Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr betroffen, deren Bilanz noch gar nicht aufgestellt werden konnte.

Auf Anfrage des DStV sagte das Bundesamt für Justiz zwar zu, die vielfach falsch eingeleiteten Verfahren nach Absprache mit den Betroffenen ohne weitere Kosten einzustellen. Ein fader Beigeschmack aber bleibt: „Während die Unternehmen beim ersten Regelverstoß ohne Pardon rechtliche Konsequenzen zu tragen haben, gönnt man sich bei der Verwaltung offenbar eine längere Phase der Eingewöhnung“, ärgert sich DStV-Präsident Jürgen Pinne. Der hiermit verbundene zeitliche und materielle Aufwand bei allen Beteiligten ist umso unverständlicher, als die Problematik des abweichenden Wirtschaftjahres von Anfang an bekannt sein musste.

Seit dem 1. Januar 2006 sind viele Unternehmen angehalten, unter anderem ihre Jahresabschlüsse publik zu machen. Organisatorisch ist hierfür der Bundesanzeiger Verlag verantwortlich, der ebenso Versäumnisse der Meldepflichtigen dem Bundesamt für Justiz zuleitet.

Berlin, den 26. Mai 2008

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