Eberhard Ahr Rechtsanwalt: Lohnt sich der Kauf von denkmalgeschützten Eigentumswohnungen als Kapitalanlage? Was kann man gegen unseriöse Immobilienwerbung tun?

19.08.2008

Eberhard Ahr Rechtsanwalt

Trotz aller negativen Erfahrungen, die der Markt und die private Verbraucher mit den sog. Schrottimmobilien in den letzten Jahren gemacht haben, sollen sich Investitionen in vermietete Wohnungen wieder lohnen. Sorge um die Zukunft und Steuersparargumente (Abgeltungssteuer) sind wie damals das Muster, mit dem auch Klein- und Mittelverdiener „eingefangen“ und überzeugt werden sollen. Gerade bei dieser Schicht ist das nahezu immer ein schlechtes Geschäft

Dabei werden denkmalgeschützte Immobilien auffällig verstärkt von Vermögensanlagevertrieben oder Geldanlageberatern als Kapitalanlagemöglichkeit angeboten. Es handelt sich dabei vor allen Dingen um Eigentumswohnungen aus Sanierungsobjekten in Städten der östlichen Bundesländer. Es sollen Investoren gewonnen werden, die die Mittel für die Sanierung der Objekte aufbringen. Geworben wird vor allen Dingen mit Steuervorteilen. Solche Objekte seien nach § 7 i, h Einkommensteuergesetz bis zu 100% in den ersten 12 Jahren abschreibbar.

„Schon dies ist in den meisten Fällen als Irreführung zu sehen;“ stellt der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Eberhard Ahr aus Bremen fest. „Denn aus diesen Abschreibesätzen ergibt sich lediglich der Abschreibebetrag. Steuern können davon lediglich in Höhe des jeweils persönlichen Grenzsteuersatzes gespart werden. Von daher sind solche Modelle für Klein- und Mittelverdiener aus dem Steuersparaspekt überhaupt nicht lohnend. Viele denken auch, dass die hundertprozentige Sonderabschreibungsmöglichkeit bedeute, der Staat zahle praktisch für den Käufer den Kaufpreis in zwölf Jahren ab“.

Von daher sei von solchen „Investitionen“ insbesondere bei Klein- und Mittelverdienern abzuraten. Oft stimme das „Steuerargument“ schon deshalb nicht, weil es die Steuerförderung nur gibt, wenn man das Objekt vor Baubeginn erwirbt. Aus Erfahrung weiß Rechtsanwalt Ahr jedoch: „Sehr oft werden die Objekte während oder kurz vor Abschluss der Bauphase erworben. Dann besteht die Gefahr, dass die Steuerförderung vollständig versagt wird“.

Dazu kommt, dass die oftmals am Telefon oder an der Haustür angebotenen Objekte in der Regel überteuert sind und die Mieteinnahmen, die in diesem Zusammenhang angesetzt werden, oft auf Dauer niemals erzielt werden können.

Rechtsanwalt Dietmar Klinger, der in der Kanzlei Eberhard Ahr in Bremen diese Fälle betreut, ergänzt dazu: „Auch die Tatsache, dass der Vermittler gleichzeitig zur meist hundertprozentigen Finanzierung dieses Objektes einen Bankkredit anbietet, darf über diese Umstände nicht hinwegtäuschen. Die Banken prüfen nicht die Werthaltigkeit und die steuerlichen Vorteile der Wohnung, sondern lediglich, ob der Kreditnehmer in der Lage sein könnte, den Kredit auch abzubezahlen. Bestimmte Banken scheuten und scheuen dafür auch erhöhte Risiken nicht, so dass eine Kreditzusage alles andere als eine Sicherheit darstellt“.

Am Ende droht, wie aus den bekannten „Schrottimmobilien“ der 90-ziger Jahre auch hier wieder die Gefahr, dass der Käufer einer solchen Eigentumswohnung vielleicht ein paar Steuern spart, aber oft eine schlecht zu vermietende und genauso schlecht wieder zu verkaufende Immobilie besitzt sowie einen großen Batzen an Kreditschulden dafür abzahlen muss.

Betroffene, die eine solche Wohnung oder eine solche Finanzierung am Hals haben, oder überlegen, ob sie eine solche Investition eingehen sollen, können sich in unserer Kanzlei dazu beraten lassen. Wir haben jahrelange Erfahrung zum diesem speziellen Thema und gerade in letzter Vergangenheit einigen Betroffenen dazu verholfen, aus solchen jüngst getätigten Käufen z.B. bei Denkmalschutzobjekten in Leipzig wieder herauszukommen.

Die Kanzlei des Rechtsanwalts und Notars Eberhard Ahr in Bremen ist spezialisiert auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts, insbesondere des Grauen Kapitalmarktes. Weitere Schwerpunkte sind das Immobilienrecht und das Strafrecht sowie das Verkehrsunfallrecht.

„Ahr gilt im Markt als sehr couragierter Vertreter der Interessen von Anlegern“ (JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2008). Er und die weiteren Kolleginnen und Kollegen der besonders in Norddeutschland bekannten und geschätzten Kanzlei (JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2007“) vertreten bundesweit betroffene Kapitalanleger und Bankkunden. Es werden nur Verbraucher und Anleger vertreten und grundsätzlich keine Mandate von Banken oder Anbietern von Kapitalanlageprodukten angenommen.

RA Ahr ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft „Bank- und Kapitalmarktrecht“ im Deutschen Anwaltverein sowie Mitglied der Netzwerkgruppe „Kapitalanlagerecht“ beim Verbraucherzentrale Bundesverband“ (vzbv).

Internetadresse: www.rechtsanwalt-ahr.de

Verantwortlich und Ansprechpartner zum Thema „Immobilienkauf“.

RA Eberhard Ahr, Tel: 0421 14261, e@mail: e.ahr@nord-com.net

RA Dietmar Klinger, Tel 0421 14261, e@mail: ra-klinger@nord-com.net

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