Eckert Rechtsanwälte: METRIC mobility solutions saniert sich in Eigenverwaltung

04.07.2016

Hannover, 3. Juli 2016. Die „METRIC mobility solutions AG“ saniert sich über ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das Technologieunternehmen hatte beim zuständigen Insolvenzgericht Hannover einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht am Freitag folgte.

Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wird in vollem Umfang fortgeführt. Alle Aufträge werden weiter produziert und ausgeliefert. Die Löhne und Gehälter der 232 Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Die ausländischen Tochtergesellschaften sind von dem Insolvenzverfahren nicht unmittelbar betroffen.

Bei einem (vorläufigen) Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Insolvenzgericht Dr. Rainer Eckert, Namenspartner der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters statt – wie sonst bei Eigenverwaltungen üblich – eines vorläufigen Sachwalters war aus Sicht des Unternehmens notwendig. Andernfalls hätten nach der Rechtsprechung des zuständigen Insolvenzgerichts im vorläufigen Insolvenzverfahren keine rechtssicheren Lieferbeziehungen begründet werden können.

„Die METRIC mobility solutions AG ist ein im Kern zukunftsfähiges Unternehmen mit wettbewerbsfähigen Produkten“, betonte Eckert heute in Hannover. „Die Chancen für eine Sanierung des Unternehmens stehen deshalb gut.“ Eckert gehört zu den renommiertesten deutschen Insolvenzverwaltern und hat u.a. den Logistikdienstleister Netrada, den Wohnmobilhersteller Westfalia und das die AWO-Kliniken, Hannover, saniert.

Der vorläufige Insolvenzverwalter befindet sich bereits Gesprächen mit dem Vorstand und deren Beratern und macht sich ein Bild der Lage. Eckert wird zudem in Kürze Kontakt zu Kunden und Lieferanten aufnehmen. Insolvenzrechtlich begleitet wird das Unternehmen von dem namhaften Sanierungsexperten Rechtsanwalt Manuel Sack von der Kanzlei Brinkmann & Partner, Hannover. Der Insolvenzantrag war notwendig, nachdem eine Überbrückungsfinanzierung zur Überwindung eines Liquiditätsengpasses kurzfristig abgelehnt wurde.

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