Eimer Heuschmid Mehle: Experten warnen vor Verunsicherung beim Arbeitnehmerdatenschutz

21.06.2010

Eimer Heuschmid Mehle

Bonn, den 18. 06. 2010

So brisant und sensibel das Thema Datenschutz im Arbeitsver-hältnis ist, so wenig kann die Wirtschaft mit einfach handhabba-ren Vorgaben der Politik rechnen. Praktikable und zugleich rechtssichere Lösungen müssen die Unternehmen selbst fin-den. Das ist das Ergebnis einer Veranstaltung zum Arbeitneh-merdatenschutz, die gestern im Wissenschaftszentrum in Bad Godesberg stattfand. „Bei allem Respekt vor dem Gesetzgeber: Das Datenschutzrecht läuft Gefahr, noch unüberschaubarer zu werden. Es sollte sich auf den Rahmen beschränken und mehr Raum für betriebliche Vereinbarungen lassen“, forderte Prof. Jochen Dieckmann, ehemaliger Justiz- und Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen und Rechtsanwalt der Bonner Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle, die zur Tagung eingeladen hatte.

Betriebsinhaber beziehungsweise die Geschäftsleitung trifft grundsätzlich die Pflicht, die erforderlichen Aufsichtsmaßnah-men zu treffen, um Zuwiderhandlungen gegen Gesetze und bestehende Pflichten zu verhindern, erinnerte Alfred Lohbeck, Leiter Konditionen und Arbeitsrecht bei der Deutschen Tele-kom. Sein Fazit: Grundrechtsschutz der Mitarbeiter ist Aufgabe der betrieblichen Regelungsgeber. Darin traf er sich mit Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M., Direktor des Instituts für Arbeits-recht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Thüsing zeigte sich besorgt, dass es bei der anstehenden Re-form des Arbeitnehmerdatenschutzes zu einem Zurückdrängen der Betriebsvereinbarung als Regelungsinstrument kommen wird. Dadurch nehme die Rechtsunsicherheit weiter zu. Im üb-rigen zeigte er zahlreiche handwerkliche Fehler im Gesetzes-entwurf auf.

Dass gerade Betriebsvereinbarungen eine rechtlich tragfähige Grundlage für einen praktikablen wie grundrechtskonformen Umgang mit Arbeitnehmerdaten sein könnten, machte Manfred Becker deutlich, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Eimer Heuschmid Mehle. In einer ausgewogen, abwägenden Be-triebsvereinbarung könnten Datenerhebung und -verwaltung wirksam geregelt werden. Sie stünde als Erlaubnisnorm im Ein-klang mit dem derzeitigen Bundesdatenschutzgesetz und sei gerichtsfest, soweit sie die Persönlichkeitsrechte unter Einhal-tung des Verhältnismäßigkeitsprinzips beachte. Auch Becker kritisierte den neuen Gesetzesentwurf, weil er genau diesen Gestaltungsmöglichkeiten den Boden entzieht.

Gabriela Krader, LL. M, Konzerndatenschutzbeauftragte Deut-sche Post DHL, legte anschaulich dar, dass international agie-rende Konzerne längst über nationale Rechtsräume hinausge-wachsen sind. Selbst EU-Regeln greifen für ein global auftre-tendes Unternehmen zu kurz. Sie kritisierte, dass in der Praxis zwar die Möglichkeiten weiter zunehmen, personenbezogene Daten im Konzern zu übermitteln, sich jedoch auf keiner Ebene Gesetzgebungslösungen abzeichnen, welche das Rechtsrisiko für den Transfer personenbezogener Daten im Konzern weitrei-chend mindern. Krader sprach sich für ein sogenanntes Kon-zernprivileg aus, das Konzernen den Beschäftigtendatenschutz in Eigenregie erlauben würde.

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