Emissionshandel: Freshfields für RWE Power beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich

30.12.2009

Freshfields Bruckhaus Deringer

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute entschieden, dass die RWE Power AG eine zu hohe Kürzung von kostenlosen Emissionsberechtigungen hinnehmen musste. Die Richter hoben ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2007 auf, das eine von der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) durchgeführte anteilige Kürzung der kostenlosen Zuteilung von Emissionsberechtigungen gebilligt und der DEHSt hinsichtlich des Kürzungsumfangs einen gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbaren Prognosespielraum zugestanden hatte (BVerfG, Beschluss vom 10.12.2009, Az. 1 BvR 3151/07).

Freshfields Bruckhaus Deringer hat die RWE Power AG bei der erfolgreich erhobenen Verfassungsbeschwerde vertreten.

Nach Auffassung der Karlsruher Richter hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts das Grundrecht auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) verletzt. Das Gericht habe verkannt, dass sich die DEHSt bei der Wahrnehmung ihres Entscheidungsspielraums rechtswidrig auch auf eine nichtige Vorschrift der Zuteilungsverordnung 2007 gestützt habe. Hierdurch sei es zu einer zu hohen Kürzung der kostenlosen Berechtigungszuteilung gekommen. Das grundsätzliche Bestehen des behördlichen Prognosespielraums hat das Bundesverfassungsgericht als vertretbare Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts akzeptiert.

Dr. Stefan Altenschmidt, Experte für Energiewirtschaftsrecht bei Freshfields Bruckhaus Deringer: „Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts findet ein Verfahren seinen vorläufigen Abschluss, das auch als Musterverfahren für andere Kraftwerksbetreiber und Industrieunternehmen gilt.“

Nach der Entscheidung muss sich nun das Bundesverwaltungsgericht erneut mit der Frage befassen, ob RWE und andere am Emissionshandel teilnehmende Kraftwerksbetreiber und Industrieunternehmen einen Anspruch auf zusätzliche kostenlose Emissionsberechtigungen haben.

Dr. Stefan Altenschmidt: "Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet aber nicht, dass es in Deutschland zusätzliche Kohlendioxidemissionen geben wird. Die Karlsruher Richter haben das deutsche Emissionsbudget nicht ausgeweitet, sondern lediglich eine fehlerhafte Verteilung der Emissionsberechtigungen festgestellt. Wenn es jetzt zu einer Korrektur kommt, muss das Umweltbundesamt zusätzliche Ansprüche der betroffenen Unternehmen entweder aus einer dafür vorgesehenen Reserve bedienen oder Emissionsberechtigungen klimaneutral am Emissionshandelsmarkt aufkaufen."

Das die RWE Power AG beratende Freshfields-Team umfasste Dr. Herbert Posser und Dr. Stefan Altenschmidt (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht, Düsseldorf).

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Jan Beßling, Communications

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