EnBW obsiegt mit White & Case in Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung gegen die Stadt Stuttgart

19.02.2019

Düsseldorf, 18. Februar 2019 – White & Case LLP hat die EnBW Energie Baden-Württemberg AG erfolgreich gegen die Stadt Stuttgart im Streit um die Rückgabe des Fernwärmenetzes vertreten. Die EnBW muss das Fernwärmenetz nicht an die Stadt übereignen. Nach Auslaufen des Gestattungsvertrages zur Verlegung von Fernwärmeleitungen in Stuttgart hat die Stadt Stuttgart die EnBW auf Übereignung des Fernwärmenetzes an sie verklagt. Diese Forderung hat EnBW mangels Rechtsgrundlage im Vertrag oder im Gesetz abgelehnt. Mit Urteil vom 14. Februar hat das Landgericht Stuttgart die Klage umfassend abgewiesen.

In demselben Verfahren hat die EnBW Widerklage gegen die Stadt auf Neueinräumung der ausgelaufenen Leitungsverlegungsrechte erhoben. Dieser Klage hat das Landgericht im Wesentlichen stattgegeben. Nur für zukünftig neu zu verlegende Leitungen in bisher noch nicht mit Fernwärme versorgten Stadtteilen wurde der Anspruch von EnBW auf Neueinräumung der Verlegungsrechte, anders als für alle schon bestehenden Leitungen, abgelehnt. Ferner hat das Landgericht eine Einschränkung auf höchstens 20 Jahre für die Laufzeit des Gestattungsvertrages vorgenommen.

Insgesamt hat sich die EnBW in der Auseinandersetzung mit der Stadt weitestgehend durchgesetzt. Die in dem Rechtsstreit behandelten Rechtsfragen sind weit über den Einzelfall hinaus für das Recht der Fernwärme von grundsätzlicher Bedeutung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es liegt bisher nur im Tenor und noch nicht in den Gründen vor.

Für White & Case waren Of Counsel Prof. Dr. Ulrich Büdenbender und Partner Peter Rosin (beide M&A/Energy, Düsseldorf) tätig. Auf Seiten von EnBW lag die Federführung bei Herrn Bernhard Schwartz.

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