Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Kein Baustopp für Ostsee Anbindungsleitung

18.09.2023

Hamburg - Das Bundesverwaltungsgericht hat am 14. September 2023 den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamts Stralsund vom 20. August 2023 für die Errichtung und den Betrieb des ersten Seeabschnitts der Ostsee Anbindungsleitung ("OAL") abgewiesen.

Ein CMS-Team um Dr. Christiane Kappes und Dr. Neele Christiansen hat die beigeladene Vorhabenträgerin GASCADE Gastransport GmbH (GASCADE) in dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. GASCADE betreibt ein circa 3.700 km langes Erdgasfernleitungsnetz in Deutschland. Das Team hat GASCADE bereits im Planfeststellungsverfahren für die OAL umfassend beraten.

Die rund 50 km lange Offshore-Leitung OAL bindet das in Mukran (Rügen) geplante schwimmende LNG-Terminal der Deutsche ReGas (Englisch: Floating Storage and Regasification Unit – FSRU) an das bestehende Fernleitungsnetz in Lubmin an. Mit dem LNG-Vorhaben wird die OAL jährlich mindestens zehn Milliarden Kubikmeter Erdgas in das deutsche Fernleitungsnetz einspeisen. Damit wird ein Teil der weggefallenen russischen Erdgasimporte substituiert und ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung geleistet.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eilantrag auf Anordnung eines Baustopps abgelehnt. Entgegen der Auffassung der Antragstellerin werde der Bedarf für die Leitung durch das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) gesetzlich festgestellt. Nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung geht der Planfeststellungsbeschluss zu Recht mit Blick auf die kommenden Heizperioden einschließlich der im Winterhalbjahr 2023/2024 von einem Fortbestand einer Gasversorgungskrise aus. Für das Vorhaben musste daher nach den Beschleunigungsregeln des LNGG keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Schließlich hat das Gericht auch die Einwände gegen die technische Sicherheit der Leitung und die umweltfachliche Bewertung der baubedingten Auswirkungen von Unterwasserschall auf Meeressäuger zurückgewiesen.

Das Aktenzeichen beim Bundesverwaltungsgericht lautet 7 VR 4/23.

CMS Deutschland
Dr. Christiane Kappes, Partnerin
Dr. Neele Christiansen, Partnerin
Sebastian Belz, Counsel
Knut Göring, Associate
Dr. Lisa Rueß, Associate, alle Public

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