E.ON gewinnt mit Freshfields vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Kernbrennstoffsteuer

07.06.2017

Das Bundesverfassungsgericht hat auf den Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 29.1.2013 im Verfahren 2 BvL 6/13 mit der heute verkündeten Entscheidung das Kernbrennstoffsteuergesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Damit ist die Rechtsgrundlage für sämtliche Kernbrennstoffsteuerforderungen des Bundes entfallen. Freshfields Bruckhaus Deringer hat damit als die von den großen Energieerzeugern E.ON, RWE und EnBW beauftragte Prozessbevollmächtigte erfolgreich die als Produktionsmittelsteuer ausgestaltete Steuer gestoppt. Erstmalig wurde ein Steuergesetz wegen fehlender Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes rückwirkend aufgehoben.

Freshfields war seit Juni 2010 und damit bereits vor Einführung der Steuer und der zusätzlich zur Finanzierung der Energiewende geplanten Klimaabgabe im Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerke tätig. Bereits 2010 bestanden erhebliche Bedenken gegen die Verfassungskonformität der Steuer. Die Bedenken wurden im 2010 geschlossenen Vertrag über die Klimaschutzabgabe als Sichtweise der betroffenen Unternehmen festgehalten. Anders als die Klimaschutzabgabe wurde die Kernbrennstoffsteuer ungeachtet der Rücknahme der Laufzeitverlängerung, in deren Folge sie eingeführt wurde, ab 2011 bis Ende 2016 erhoben. Die Steuer muss jetzt vom Bund erstattet werden. Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer: „Der Erfolg der Unternehmen dürfte auch die beteiligten Landesfinanzminister und Kämmerer freuen, steigen doch durch die wegfallende Steuerbelastung der Gewerbeertrag und das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen.“

Das Freshfields-Team umfasste Prof. Dr. Jochen Lüdicke und Dr. Georg Roderburg (beide Steuerrecht), Dr. Herbert Posser, Dr. Ulrich Scholz, Dr. Benedikt Wolfers (Öffentliches Wirtschaftsrecht), Dr. Astrid Eiling, Simon Becker (Steuerrecht) und Dr. Thomas Voland (Öffentliches Wirtschaftsrecht).

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