Erneuter Erfolg für GvW Graf von Westphalen vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht

05.03.2014

05.03.2014

Zum wiederholten Male hat GvW Graf von Westphalen die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgreich in einem Verfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht vertreten.

Den Hintergrund des Verfahrens bildet eine von der Bürgerschaft im Dezember 2013 beschlossene Wahlrechtsänderung, mit der eine Dreiprozent-Sperrklausel für Bezirksversammlungswahlen und eine Fünfprozent-Sperrklausel für Bürgerschaftswahlen in der Landesverfassung verankert wurden. Diese Änderung wird von einer Bürgerinitiative abgelehnt. Die Initiative begann daher ebenfalls noch im Dezember 2013 mit der Sammlung von Unterschriften, mit der die Durchführung eines Volksentscheides über die Wahlrechtsänderung erreicht werden soll.

Rechtliche Uneinigkeit bestand über die Frage, wie sich die Unterschriftenaktion auf die Wirksamkeit der von der Bürgerschaft beschlossenen Wahlrechtsänderung auswirke. Die Bürgerinitiative vertrat insofern die Auffassung, dass das Inkrafttreten des Gesetzes durch die Aktion zeitlich aufgeschoben werde. Demgegenüber gingen sowohl der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg als auch die Bürgerschaft selbst davon aus, dass die Wahlrechtsänderung mit der Verkündung des Gesetzes wirksam geworden sei. Um diese Frage zu klären, leitete der Senat ein Verfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht ein. Wie bereits in der Vergangenheit ließ sich die Bürgerschaft in diesem Verfahren durch Rechtsanwalt Dr. Ronald Steiling und Rechtsanwältin Saskia Soravia, beide GvW, vertreten.

Mit Beschluss vom 20. Februar 2014 (Az. HVerfG 4/13) hat das Hamburgische Verfassungsgericht nunmehr entschieden, dass das Inkrafttreten der Wahlrechtsänderung durch die Unterschriftenaktion nicht gehemmt werde. Damit hat sich das Gericht in vollem Umfang der von GvW für die Bürgerschaft vertretenen Rechtsauffassung angeschlossen.

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