EuGH erklärt LKW-Fahrverbot auf Inntal-Autobahn für unverhältnismäßig - Freshfields Bruckhaus Deringer vertritt Bundesrepublik Deutschland

16.11.2005

Freshfields Bruckhaus Deringer

Der Europäische Gerichtshof hat am 15. November 2005 ein sektorales Fahrverbot des Landes Tirol für unverhältnismäßig erklärt. Diese Verordnung bezog sich auf einen 46 km langen Abschnitt der A12 Inntalautobahn und galt für LKW´s über 7,5 t, die bestimmte Güter wie Abfälle, Steine oder Rundholz transportieren. Die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die Regierungen der Niederlande und Italiens unterstützten die Klägerin EU-Kommission in diesem Verfahren als Streithelfer. Die internationale Wirtschaftssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Bundesregierung dabei vor dem Gerichtshof als Prozessbevollmächtigte vertreten.

Der Gerichtshof stellt in seinem heutigen Urteil fest, dass das Fahrverbot den freien Warenverkehr und insbesondere die freie Warendurchfuhr behindere. Die Maßnahme betreffe einen Straßenabschnitt von überragender Bedeutung und einen der wichtigsten Verkehrswege zwischen Süddeutschland und Norditalien. "Diese weitreichende Entscheidung wird erhebliche Bedeutung für den Austausch von Waren, Gütern und Dienstleistungen in der EU haben. Die Bundesrepublik dabei erfolgreich vertreten zu haben ist eine schöne Erfahrung", so Thomas Lübbig, Partner der Sozietät in Berlin.

Berater Freshfields Bruckhaus Deringer:

Dr. Thomas Lübbig (Partner), Christine Feuerhake (Associate), beide Kartellrecht, Berlin

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