Externes Hinweisgeberschutzsystem GvWhistle: Sicher und anonym Verstöße melden und aufklären

10.11.2022

Mit GvWhistle hat GvW Graf von Westphalen eine digitale Lösung für ein Hinweisgebersystem geschaffen. Die Kanzlei bietet ihren Mandanten damit einen sicheren und anonymen Meldekanal, um Compliance-Verstöße im Unternehmen zu melden. Unsere Anwältinnen und Anwälte nehmen diese Hinweise als externe Meldestelle auf. Nach einer Prüfung der Plausibilität und der Relevanz der Verdachtsfälle geben sie erste Handlungsempfehlungen ab und begleiten Unternehmen bei Bedarf anwaltlich im Rahmen der Aufklärung.

Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden müssen voraussichtlich schon ab Anfang 2023 ein Hinweisgeberschutzsystem zur Verfügung stellen, um (Rechts-)Verstöße aufzuklären oder präventiv zu verhindern. Sie können dazu eine interne oder auch eine externe Meldestelle einrichten. Das sieht die EU-Whistleblowing-Richtlinie vor, deren Umsetzung in nationales Recht kurz bevorsteht.

„Unabhängig von der Tatsache, dass die EU-Whistleblowing-Richtlinie oder andere Gesetze Hinweisgeberschutzsysteme bereits für viele Unternehmen vorschreiben: sie sollten solche Systeme freiwillig einsetzen, um präventiv Verstöße zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren“, erklärt Christof Kleinmann, Managing Partner von GvW. „Mit der Kombination eines, sicheren digitalen Meldekanals und einer Vertrauensperson, die in der Erfassung und rechtlichen Bewertung von Sachverhalten erprobt ist, bieten wir unseren Mandanten ein intelligentes Paket, um sich compliant aufzustellen“.

Neben dem gesparten Aufwand für die Bereitstellung der Infrastruktur und der Vertrauenspersonen (inkl. Schulungen) können externe Meldestellen als Organisationen außerhalb des Unternehmens das Vertrauen der Hinweisgebenden auf den Schutz ihrer Identität stärken. Gestaffelt nach Unternehmensgröße sieht GvWhistle als externe Meldestelle unterschiedliche Kostenmodelle vor.

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