Feser & Spliedt: Insolvenzverwalter Dr. Andreas Henkel gelingt 100%-Quote aufgrund Anfechtung

02.03.2016

Hamburg, 01. März 2016. In einem beim Amtsgericht Hamburg (Abt. 67g) geführten Insolvenzverfahren über das Vermögen des ehemals selbständig tätigen Herrn Peter S. konnten sämtliche einfachen (§ 38 InsO) und nachrangigen Insolvenzgläubiger (§ 39 InsO) vollständig befriedigt werden. Dem ging ein erfolgreicher Anfechtungsprozess auf der Basis von § 133 Abs. 1 InsO voraus. Mehr als 6 Jahre vor dem Insolvenzantrag war in anfechtbarer Weise zu Lasten der späteren Insolvenzgläubiger eine Immobilie unter Wert veräußert und übertragen worden (siehe dazu das Urteil des LG Hamburg, ZInsO 2015, 274 = ZVI 2015, 153). Dazu Dr. Henkel: „Im Hinblick auf die geplante Reform der Insolvenzanfechtung zeigt auch dieses Beispiel, wie wichtig ein funktionierendes und durchsetzungsstarkes Anfechtunsgrecht ist. Leider haben in der Vergangenheit nicht alle Insolvenzverwalter mit dem nötigen Augenmaß agiert. Deshalb steht nun - eigentlich zu Unrecht - das gesamte Anfechtungsrecht auf dem Prüfstand durch den Gesetzgeber.“

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