Field Fisher Waterhouse baut IP-Praxis mit Markenrechtsexperten in Hamburg aus

30.07.2012

Hamburg, 31. Juli 2012 – Field Fisher Waterhouse verstärkt die Markenrechts-Praxis am Standort Hamburg mit Matthias Berger als Counsel. Der 37-jährige kommt zum 1. August 2012 von Harmsen Utescher.

Matthias Berger berät auf den Gebieten Marken- und Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht, Domainrecht sowie Lizenzvertragsrecht. In seiner Funktion als Counsel bei Harmsen Utescher war er vor allem mit Mandaten aus dem Marken- und Wettbewerbsrecht betraut, sowohl beratend als auch prozessführend in nationalen und in internationalen Fällen. Begonnen hat er seine Laufbahn bei Morgan, Lewis & Bockius in Frankfurt am Main. Seit 2009 ist Matthias Berger zudem als Tutor im Markenrecht für die WIPO Worldwide Academy tätig.

Bei Field Fisher Waterhouse wird Matthias Berger eng mit Partnerin Prof. Alexandra von Bismarck zusammenarbeiten, unter deren Federführung die markenrechtliche Beratung ein bedeutsamer Schwerpunkt des Hamburger Büros von Field Fisher Waterhouse geworden ist. Zunehmend intensiviert wurde in den vergangenen Monaten die Zusammenarbeit mit dem Düsseldorfer Büro, wo seit Mitte 2011 Partner Dr. Jakob Guhn für die Fortentwicklung der marken- und wettbewerbsrechtlichen Praxis steht.

„Unsere Mandantschaft im Markenrecht ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen“, sagt Alexandra von Bismarck. „Wir freuen uns sehr, dass ein so erfahrener Kollege wie Matthias Berger uns künftig mit seiner Expertise unterstützen wird.“

Matthias Berger erklärt: „Mit einer internationalen Ausrichtung und breiten Aufstellung in Europa bietet mir Field Fisher Waterhouse eine ideale Plattform, meine Praxis im Gewerblichen Rechtsschutz für Mandanten aus Deutschland ebenso wie aus den USA und Kanada weiter auszubauen.“

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Prof. Dr. Alexandra von Bismarck
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