Förderverein Lingnerschloss muss Hauptbetrieb einstellen

01.02.2024

Dresden, 31. Januar 2024. Der Dresdner „Förderverein Lingnerschloss e.V.“ muss den Betrieb des Dresdner Lingnerschlosses mit sofortiger Wirkung einstellen. Alle Bemühungen, die Finanzierung des Vereins auf eine neue Grundlage zu stellen, sind ergebnislos verlaufen. Nach der heutigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Förderverein seinen Vereinsbetrieb deshalb nicht fortführen.

„Durch die erheblichen und andauernden Einnahmeverluste seit der Corona-Pandemie ist es dem Förderverein nicht mehr gelungen, das Schloss zumindest kostendeckend zu betreiben“, sagte der Insolvenzverwalter des Vereins, Prof. Dr. Lucas F. Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing. „Wir haben in den letzten zwei Monaten versucht, für den Verein eine Fortführungslösung zu entwickeln. Diese scheiterte allerdings an der fehlenden Finanzierung.“ Flöther ist heute durch das zuständige Amtsgericht Dresden als Insolvenzverwalter bestellt worden, nachdem er bereits zuvor als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden war.

Unterdessen setzt Flöther die Gespräche mit der Landeshauptstadt Dresden über eine Entschädigungszahlung für die durch den Verein getätigten Investitionen fort. Unterstützt wird Flöthers Position durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Der BGH hatte in einem ähnlich gelagerten Fall (Az.: V ZR 191/22) in einer anderen deutschen Stadt entschieden, dass ein Heimfall ohne eine Entschädigung unverhältnismäßig sein kann. Sollte die Stadt in der Zukunft eine Entschädigungsleistung zahlen, könnte diese aber ohnehin nicht zur Finanzierung des Schlossbetriebes verwandt werden. Die Entschädigung würde zur Befriedigung der anerkannten Gläubigerforderungen in die Insolvenzmasse fließen.

Flöther hat die zwölf Beschäftigten des Fördervereins Lingnerschloss unverzüglich über die neuen Entwicklungen unterrichtet. Der Großteil der Arbeitnehmer hat bereits seine Kündigungen erhalten. Sie sind mit sofortiger Wirkung freigestellt, damit sie unmittelbar Arbeitslosengeld beantragen können. Es ist geplant, die Durchführung der bis Ende März 2024 vereinbarten Veranstaltungstermine noch durch eine Notbesetzung zu gewährleisten.

Der Förderverein Lingnerschloss e.V. wurde im Jahr 2002 mit dem Ziel gegründet, das Lingnerschloss als lebendiges Denkmal zu erhalten und gleichzeitig als Ort der Begegnung zur Verfügung zu stellen. Ende November 2023 musste der Förderverein Insolvenzantrag stellen, nachdem er u.a. infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Es waren Einnahmeverluste entstanden, insbesondere durch die abnehmende Vermietung von Räumen und den Ausfall von Veranstaltungen. Auch die Spendenbereitschaft hatte erheblich nachgelassen.

Die wirtschaftliche Situation des Vereins war verschärft worden durch die am 9. November 2023 ausgesprochene Geltendmachung der offenen Erbbaurechtszinsen und des sogenannten Heimfalls des Erbbaurechtes durch die Stadt Dresden. Der Förderverein hatte das Schloss im Jahr 2003 auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages von der Stadt übernommen und sich im Gegenzug für eine umfassende Sanierung des historisch bedeutsamen Gebäudes verpflichtet. Seitdem hat der Verein nach eigenen Angaben rund 15 Millionen Euro in die Renovierung und Instandhaltung des Gebäudes investiert. Der Verein forderte im Gegenzug zur Kündigung des Erbbaurechtsvertrages von der Stadt Dresden eine Entschädigung für die getätigten Investitionen, was die Stadt ablehnte.

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