forum vergabe e.V.: Bundesrat verabschiedet Vergaberechtsreform

16.02.2009

forum vergabe e.V.

Am 13. Februar hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung

des Vergaberechts zugestimmt, das den Bundestag bereits

am 19. Dezember des vergangenen Jahres passiert hatte. Es

werden damit die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(§§ 97 ff. GWB) über die Vergabe öffentlicher

Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab 206.000 Euro und öffentlicher

Bauaufträge ab etwa 5,3 Mio Euro dem europäischen Recht

angepasst und im Sinne der Praxis effizienter gestaltet.

Bis zuletzt war streitig, ob staatliche und kommunale Aufgabenübertragungen

(Beispiel: Kommune A überträgt ihre Müllabfuhr der

Kommune B) ausdrücklich von der Anwendung des Vergaberechts

ausgenommen bleiben sollten. Das Problem löste ein von Baden-

Württemberg in letzter Minute eingebrachter Beschluss, der vorsieht,

dass für die Thematik eine Lösung auf der europäischen

Ebene und in einer zukünftigen GWB-Novelle gefunden werden

sollte.

Das forum vergabe begrüßt, dass damit ein langjähriges Tauziehen

um die Vergaberechtsreform beendet werden konnte. Wesentliche

Regelungen betreffen die Einschränkung der Möglichkeit für

Unternehmen, gegen Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers,

durch die sie benachteiligt werden können, gerichtlich vorzugehen.

Es soll damit die „Flut“ von Prozessen, die zu Investitionshemmnissen

bei der öffentlichen Beschaffung geführt haben,

eingedämmt werden, so die Intention des Gesetzgebers. Ob dies

allerdings im erfolgten Umfang notwendig war, sei zu bezweifeln,

stellt das forum vergabe fest. Wie sich nämlich aus den amtlichen

Statistiken ergebe, habe bereits seit dem Jahr 2006 die Zahl der

Streitfälle kontinuierlich abgenommen.

Zur Verbesserung des Zugangs mittelständischer Unternehmen zu

öffentlichen Aufträgen sieht das Gesetz eine Verpflichtung vor,

große Aufträge in Lose aufzuteilen, auf die auch kleine und mittlere

Unternehmen erfolgreich anbieten können (§ 97 Abs. 3).

Von entscheidender Bedeutung für die Kommunen sind die Regelungen

in § 99, die klarstellen, dass Grundstücksverkäufe in Verbindung

mit städtebaulichen Entwicklungsverträgen nicht der vergaberechtlichen

Ausschreibungspflicht unterliegen. Die sogenannte

Ahlhorn-Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die die Kommunen

in diesen Fällen zur Ausschreibung verpflichtete, hatte dies

in Frage gestellt. Denn es ließen sich kaum noch Investoren finden, die bereit waren, ihre Ideen für kommunale Entwicklungskonzepte

zur Verwertung in einem folgenden Ausschreibungswettbewerb

zur Verfügung zu stellen.

Das forum vergabe ist ein 1993 gegründeter gemeinnütziger Verein,

der es sich zur Aufgabe gemacht hat, den Informations-, Meinungs-

und Erfahrungsaustausch zu allen Themen und Entwicklungen

der nationalen und internationalen öffentlichen Beschaffung

zu fördern. Die gegenwärtig 450 Mitglieder kommen aus

Bund, Ländern, Gemeinden, der anbietenden Wirtschaft, der Wissenschaft,

der Justiz, der Anwaltschaft und den Fachmedien. Bekannt

sind die rechtspolitischen „Badenweiler Gespräche“, die das

forum vergabe alle eineinhalb Jahre durchführt. Mit dem „Internationalen

Vergabeforum“ fördert das forum vergabe gemeinsam mit

Einrichtungen aus Österreich und der Schweiz den grenzüberschreitenden

Austausch zu Themen der öffentlichen Beschaffung

im deutschsprachigen Raum.

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