FPS Fritze Paul Seelig: Bei Großaufträgen kann bereits jetzt schnelle Vergabe erfolgen

22.01.2009

FPS Fritze Paul Seelig

Die Bundesregierung hat sich mit ihrem

Konjunkturpaket 2 zu einer Lockerung

des Vergaberechts durchgerungen. Das

Ziel, Investitionen zu beschleunigen und

so die Folgen der Wirtschaftskrise abzumildern,

ist jedoch nicht ganz so

schnell zu erreichen, wie es

wünschenswert wäre. „In der Praxis

bringen die Lockerungen des Konjunkturpaketes

erst einmal nicht viel“, erläutert

Rechtsanwältin Aline Fritz von

FPS Fritze Paul Seelig in Frankfurt. Die

Vergaberechtlerin verweist darauf, dass

die Erleichterungen zunächst nur für die

Vergaben des Bundes gelten. „Und

dann dürfte es wohl erst noch einen

Durchführungserlass des jeweils zuständigen

Ministeriums geben, bevor

auf die neuen Wertgrenzen zurückgegriffen

werden kann.“

Das Konjunkturpaket 2 legt fest, dass

befristet auf zwei Jahre freihändige Vergaben

und beschränkte Ausschreibungen

– also Ausschreibungen

unterhalb der EU-Schwellenwerte – bis

zu bestimmten Auftragswerten generell

zulässig sein sollen. Danach wäre im

Baubereich eine freihändige Vergabe

bis zu einem Auftragswert von

100.000 € und eine beschränkte Ausschreibung

bis zu einem Auftragswert

von 1 Mill. € ohne den sonst nötigen

Nachweis eines Ausnahmetatbestandes

zulässig. Im Dienst- und Lieferbereich

wären sowohl freihändige Vergaben als

auch beschränkte Ausschreibungen bis

zu einem Auftragswert von 100.000 €

möglich. In diesen Fällen soll auf eine

Bekanntmachung des jeweiligen Auftrags

gänzlich verzichtet werden

können, d.h. dass die Beschaffungsstellen

die Unternehmen frei wählen

können. Es bedarf also keines sogenannten

Teilnahmewettbewerbs.

„Völlig unberührt von diesen

Lockerungen bleibt die große Zahl von

öffentlichen Aufträgen auf kommunaler

Ebene“, erläutert Fritz, „gerade diese

wären jedoch besonders wichtig, um die

Konjunktur zu beleben.“ Aufgrund des

föderalen Systems seien Länder und

Kommunen allerdings alleine zuständig,

um im Bereich unterhalb des EUVergaberechts

Regelungen zu schaffen.

Da werde sicher etwas passieren, die

Frage sei nur, wann.

„Für die Beschleunigung von Vergabeverfahren

oberhalb der EU-Schwellenwerte

kommt derzeit vor allem einer Mitteilung

der EU-Kommission vom

19. Dezember 2008 Bedeutung zu“, betont

die Vergaberechtlerin, „denn diese

hält wegen des Ausnahmecharakters

der aktuellen Wirtschaftslage den Rückgriff

auf das beschleunigte Nicht-Offene

Vergabeverfahren für gerechtfertigt.“ Die

Dringlichkeit, rasch umfangreiche

öffentliche Aufträge durchzuführen,

dürfte grundsätzlich zur Rechtfertigung

einer Fristverkürzung führen. Damit

ließe sich die Verfahrensdauer des

Nicht-Offenen Verfahrens insgesamt

von 87 Tagen auf bis zu 30 Tage verkürzen,

so die EU-Kommission.

Insbesondere weist Fritz darauf hin,

dass die EU-Kommission in den Dringlichkeitsfällen

nicht nur eine Fristverkürzung

für angebracht hält: „Wegen der

Dringlichkeit kommt auch schon bei der

Wahl der Verfahrensart grundsätzlich

das Nicht-Offene Verfahren in Betracht.“

Die Bundesregierung habe die

Ministerien bereits im Rahmen des Konjunkturpakets

unter Hinweis auf diese

Mitteilung der EU-Kommission gebeten,

diesen Sachverhalt gegenüber den Beschaffungsstellen

klarzustellen.

Dasselbe müsste schnellstmöglich auf

Landes- und Gemeindeebene erfolgen,

damit Beschaffer auf allen Ebenen zügig

tätig werden könnten.

Hinweis für die Redaktion

FPS Fritze Paul Seelig ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland

mit Standorten in Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg. Hinzu kommen Kooperationen

mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Rund 100 Rechtsanwälte

und Notare (Frankfurt), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer betreuen Unternehmen

in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsrechts, u.a. im Handels- und Gesellschaftsrecht,

im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Immobilien- und Baurecht.

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