FPS Fritze Paul Seelig: Etappensieg der Kartellwächter auf dem Weg zu niedrigeren Wasserpreisen

20.11.2008

FPS Fritze Paul Seelig

Der Wasserversorger der Stadt Wetzlar

verlangt von seinen Kunden zu hohe

Wasserpreise. Das hat jetzt das Oberlandesgericht

(OLG) Frankfurt entschieden

(Beschluss vom 18.11.2008, Az.: 11

W 23/07 Kart). Es bestätigte damit eine

Verfügung des hessischen Wirtschaftsministeriums,

das dem Wasserversorger

Enwag als Landeskartellbehörde Energie

und Wasser am 9. Mai 2007 vorgegeben

hatte, die Preise für Trinkwasser

ab sofort um knapp 30 % zu senken.

„Dieser Rechtsstreit ist bundesweit relevant,

denn es ist die erste gerichtliche

Auseinandersetzung über eine wasserkartellrechtliche

Missbrauchsverfügung,

die bis zum Bundesgerichtshof gehen

wird“, erläutert Kartellrechtsexperte

Werner Dorß von der Kanzlei FPS Fritze

Paul Seelig in Frankfurt, „die wenigen

Verfahren, die es bisher gab, wurden

bisher einvernehmlich beendet.“

Dem OLG Frankfurt zufolge hat die Enwag

ungünstigere Wasserpreise als

vergleichbare Unternehmen gefordert

und nicht nachgewiesen, dass der

Preisunterschied auf abweichenden

Umständen – z.B. einer ungünstigen

Gebietsstruktur – beruht, die ihr nicht

zuzurechnen sind. Ein solcher Nachweis

ist jedoch Voraussetzung, um in einem

Markt, der von einer marktbeherrschenden

Stellung der Versorger geprägt ist,

unüblich hohe Preise zu rechtfertigen.

Vergleichsbasis sind gleichwertige Versorger,

wobei laut OLG Frankfurt die

Anforderungen an die Gleichartigkeit

nicht übermäßig hoch anzusetzen sind

„Bei der Wasserversorgung gibt es in

Deutschland im Gegensatz zum Gasund

Strommarkt so gut wie keine Konkurrenz“,

schildert Rechtsanwalt Dorß,

„dafür aber unbestritten eine qualitative

Spitzenstellung in Europa, die aber auch

Wasserpreise zur Folge hat, die mit zu

den höchsten der Welt zählen.“ Hinzu

kommt eine weitere Besonderheit: Nur

rund ein Drittel der Wasserlieferanten

rechnet über Preise ab, also komplett

privatwirtschaftlich. Zwei Drittel der Versorgungsunternehmen

erheben für die

Wasserlieferungen basierend auf öffentlich-

rechtlicher Grundlage Gebühren.

Und nur die Preise können kartellrechtlich

kontrolliert werden.

Sowohl die Unternehmen als auch die

Kommunen subventionieren über die

Wassergebühren andere Bereiche der

öffentlichen Daseinsvorsorge. Das beginnt

beim öffentlichen Personennahverkehr,

geht über die Unterstützung

von Schwimmbädern und Sporteinrichtungen

und reicht bis zur Kulturförderung.

Gerade in städtischen Gebieten,

wo es keine Teiche und Bäche gibt,

werden z.B. auch die Kosten für Löschwasser

über diesen Weg mit abgedeckt.

„Auf Gebühren basierende Wasserentgelte

sind tendenziell höher als solche

auf Preisbasis“, betont Dorß. „Bisher ist

die Staatsaufsicht – soweit ersichtlich –

allerdings noch nie im Hinblick auf überhöhte

Wassergebühren tätig geworden.

Doch das kann sich schnell ändern“,

warnt der Kartellrechtsexperte, „Entscheidungen

wie die des OLG erhöhen

massiv den Druck, auch bei den Wassergebühren

kontrollierend einzugreifen

und neue, transparente Lösungen zu

finden.“

Wirklichen Wettbewerb gibt es im Wassermarkt

damit allerdings noch nicht.

„Der ist auch nur schwer zu erreichen“,

schildert Dorß, „denn die Wassernetze

sind in der Regel nicht miteinander verbunden,

so dass es keine Durchleitungen

geben kann. Wettbewerb könnte

erst aufkommen, wenn – wie in Frankreich

– in regelmäßigen Abständen von

der öffentlichen Hand Konzessionen für

die Wassernetze ausgeschrieben werden

und sich die Betreiber wieder neu

darum bewerben müssen.“ So wird im

Nachbarland der fehlende Durchleitungswettbewerb

durch einen periodischen

Wettbewerb um die Netze kompensiert.

Hinweis für die Redaktion

FPS Fritze Paul Seelig ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland

mit Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg. Hinzu kommen Kooperationen

mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Rund 100 Rechtsanwälte und

Notare (Berlin und Frankfurt), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer betreuen Unternehmen

in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsrechts, u.a. im Handels- und

Gesellschaftsrecht, im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Immobilien- und Baurecht

sowie im Energiewirtschafts- und Kartellrecht.

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