FPS Fritze Paul Seelig: Vorsicht bei Indexierungen

20.05.2008

FPS Fritze Paul Seelig

Preis- und Wertsicherungsklauseln sind eigentlich untersagt, finden sich über Ausnahmeregelungen jedoch in vielen langfristigen Verträgen, um über die In-dexierung eine Wertsicherung zu errei-chen. „Hier ist seit September 2007 äu-ßerste Vorsicht geboten“, warnt Rechts-anwalt Werner Dorß, Kartellrechtsexper-te der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Frankfurt, „denn neuerdings sind die Un-ternehmen selbst dafür verantwortlich, dass entsprechende Klauseln den ge-setzlich vorgesehenen Ausnahmen ent-sprechen.“ Das berge ein großes Risiko, denn letztlich könne die Wirksamkeit nur durch eine aufwändige Feststellungs-klage oder im Nachhinein von einem Gericht geklärt werden.

Das war bisher anders: Auf Antrag konnten Unternehmen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüfen lassen, ob ihre Klauseln unbedenklich sind. Diese Möglichkeit ist mit dem Mittelstandentlastungsgesetz entfallen, die zuständige Abteilung des Amtes wurde abgeschafft. „Jahrelang hat dieses Thema die Zivilgerichte so gut wie gar nicht beschäftigt, da alles frühzeitig vom BAFA auf den richtigen Weg gebracht wurde“, berichtet Dorß, „es wird einige Zeit vergehen, ehe sich zu diesem Thema eine gesicherte Rechtsprechung herauskristallisiert. Ohne intensive Prüfung vor der Ver-wendung können Indexklauseln jetzt schnell zu einem Bumerang für die Un-ternehmen werden.“

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