FPS Fritze Paul Seelig: Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Firmenwagen wird halbiert
FPS Fritze Paul Seelig
Unternehmer, die ein Kraftfahrzeug sowohl
für unternehmerische als auch für
private Zwecke nutzen, müssen sich mit
dem Jahreswechsel auf eine neue Regelung
einstellen: Künftig dürfen nur
noch 50 % der ausgewiesenen Umsatzsteuer
als Vorsteuer abgezogen werden.
Das gilt für die Anschaffungs- und
Herstellungskosten genauso, wie für
Miete, Leasing und die Betriebskosten.
Im Gegenzug entfällt die bisher notwendige
Besteuerung der unternehmensfremden
Verwendung als unentgeltliche
Wertabgabe. „Diese Regelung stellt die
Unternehmer meistens schlechter als
die bisherige, so dass alle, die in naher
Zukunft einen Fahrzeugwechsel planen,
dies noch ins Jahr 2008 legen sollten“,
rät Steuerberaterin Barbara Saß von der
FPS Lahann + Partner Steuerberatungsgesellschaft
mbH in Hamburg.
Die neue Regelung ist im Jahressteuergesetz
2009 enthalten. Da sie von den
europäischen Regelungen abweicht,
muss die Europäische Union (EU) zustimmen,
wovon auszugehen ist. Damit
ist diese 50 %-Klausel frühestens auf alle
Fahrzeuge anzuwenden, die nach
dem 31. Dezember 2008 angeschafft
oder hergestellt, gemietet oder geleast
werden. Lässt die EU-Zustimmung länger
auf sich warten, greift die Regelung
erst nach Ablauf des nächsten Kalendermonats
nach Veröffentlichung der
Zustimmung.
„Nicht betroffen sind Fahrzeuge, die
vom Unternehmer im Rahmen eines
Dienstverhältnisses einem Arbeitnehmer
gegen Entgelt überlassen werden“, erläutert
Saß. Der Grund: In einem solchen
Fall handelt es sich um eine ausschließlich
unternehmerische Nutzung.
Von 1999 bis zum Jahr 2002 galt bereits
eine ähnliche Regelung in Deutschland.
Diese wich jedoch vom harmonisierten
EU-Recht ab und wurde aus formalen
Gründen gekippt. Deutschland hatte es
versäumt, sich die für diese Abweichung
notwendige Zustimmung der EU einzuholen.
Die jetzt anstehende Wiederbelebung
der für die Unternehmen ungünstigeren
Lösung sieht daher von
vornherein die EU-Zustimmung vor.
Hinweis für die Redaktion
Die FPS Lahann + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH berät in allen Fragen
des Wirtschafts- und Steuerrechts. Betreut werden Personen- und Kapitalgesellschaften
aller Größenordnungen und vieler Wirtschaftszweige, aber auch Einzelpersonen
im gesamten Bundesgebiet. Die Gesellschaft ist Kooperationspartner im
Netzwerk von FPS Fritze Paul Seelig.
FPS Fritze Paul Seelig ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland
mit Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München. Hinzu kommen
Kooperationen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Rund 100 Rechtsanwälte
und Notare (Berlin und Frankfurt), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer betreuen
Unternehmen in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsrechts, u.a. im
Handels- und Gesellschaftsrecht, im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Immobilien-
und Baurecht.
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