FPS Fritze Paul Seelig: Zinsschranke entpuppt sich als Risiko für die kommunalen Haushalte

20.03.2008

Fritze Paul Seelig

Die Kommunen müssen ihre wirtschaftliche

Betätigung dringend überprüfen.

Denn durch die Unternehmensteuerreform

drohen zusätzliche Belastungen für

die kommunalen Haushalte. Das ergibt

sich aus dem Entwurf eines Schreibens

des Bundesfinanzministeriums (BMF),

mit dem dieses die im Unternehmensteuergesetz

verankerte Zinsschranke

konkretisiert. „Wenn das Schreiben des

BMF in dieser Fassung tatsächlich veröffentlicht

wird, werden für viele Kommunen

die Gestaltungsmöglichkeiten

eingeschränkt“, warnt Wirtschaftsprüfer

und Steuerberater Jörg Huse von der

FPS Schmidt und Kollegen GmbH in

Potsdam. „Je nach Konstellation können

Betriebe gewerblicher Art, also zum

Beispiel Regie- oder Eigenbetriebe, die

Voraussetzungen erfüllen, die der Gesetzgeber

an den so genannten Steuerkonzern

stellt – und damit einer höheren

Steuerlast unterliegen.“

Bisher galt der Konzern „Stadt“ als

steuerlich nicht relevant. Vor diesem

Hintergrund ist es eine weit verbreitete

Praxis, dass Kommunen ihre diversen

Beteiligungen einem so genannten Betrieb

gewerblicher Art zuordnen. Dadurch

vermeiden sie unter anderem die

Belastung der Kommune mit Kapitalertragsteuer.

Genau diese Konstellation

kann bei Mehrheitsbeteiligungen nun jedoch

dazu führen, dass der Betrieb gewerblicher

Art als Teil eines Konzerns

im Sinne der Zinsschranke eingestuft

wird. Die Folge: Für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 25. Mai 2007 beginnen

und nicht vor dem 1. Januar 2008 enden,

unterliegt der Zinsaufwand eines

jeden Konzernunternehmens im steuerlichen

Sinne einer gesonderten Betrachtung.

Begrenzt ist der Betriebsausgabenabzug

zunächst auf die Höhe von

999.999,99 € unter Berücksichtigung

des im selben Jahr erzielten Zinsertrags

(Freigrenze). Soweit dieser Saldo aus

Zinsaufwand und Zinsertrag 1 Mio. €

oder höher ist, unterliegt der gesamte

Zinsaufwand abzüglich des Zinsertrages

der besonderen steuerlichen Betrachtung.

Der Zinssaldo kann nur noch bis

zur Höhe von 30 % des steuerpflichtigen

Gewinns vor Zinsertrag, Zinsaufwand

und Abschreibungen (EBITDA) geltend

gemacht werden.

„Wenn die Kommunen nicht aufpassen,

können bei den nächsten steuerlichen

Außenprüfungen erhebliche finanzielle

Belastungen auf sie und ihre Beteiligungsunternehmen

zukommen“, prophezeit

Manuel Finder-Schümann,

Steuerberater bei der FPS Schmidt und

Kollegen GmbH, „eine gründliche Prüfung

der wirtschaftlichen Betätigung innerhalb

der Kommunen ist daher zwingend

erforderlich.“ Dies gilt zum Beispiel,

wenn ein Betrieb gewerblicher Art

Anteile an Kapitalgesellschaften hält

und die Stimmrechtsmehrheit gegeben

ist.

Huse und Finder-Schümann kritisieren

neben der Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten

für die Kommunen

vor allem, „dass der Gesetzgeber aus

steuerlichen Gründen einen Steuerkonzern

‚Stadt’ zu schaffen scheint, der keinerlei

Rückhalt im Gesellschaftsrecht

hat“. Dadurch entstehe ein steuerrechtlicher

Konzernbegriff, der von den Begrifflichkeiten des Aktienrechts und des

Handelsgesetzbuches abweiche.

Hinweis für die Redaktion

Die FPS Schmidt und Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betreut Kunden

aus der privaten und der kommunalen Wirtschaft (Beteiligungsgesellschaften

der öffentlichen Hand), die aus vielen unterschiedlichen Wirtschaftszweigen stammen.

Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Unternehmen, den jeweiligen Markt

und die rechtlichen Rahmenbedingungen als Ganzes zu betrachten. Die Gesellschaft

ist Kooperationspartner im Netzwerk von FPS Fritze Paul Seelig.

FPS Fritze Paul Seelig ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland

mit Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München. Hinzu kommen

Kooperationen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Rund 100 Rechtsanwälte

und Notare (Berlin und Frankfurt), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

betreuen Unternehmen in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsrechts, u.a. im

Handels- und Gesellschaftsrecht, im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Immobilien-

und Baurecht.

Fachfragen beantwortet gerne:

Jörg Huse

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

F P S SCHMIDT UND KOLLEGEN GMBH

Stephensonstraße 24/26

D-14482 Potsdam

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