FPS Fritze Paul Seelig: Zinsschranke entpuppt sich als Risiko für die kommunalen Haushalte
Fritze Paul Seelig
Die Kommunen müssen ihre wirtschaftliche
Betätigung dringend überprüfen.
Denn durch die Unternehmensteuerreform
drohen zusätzliche Belastungen für
die kommunalen Haushalte. Das ergibt
sich aus dem Entwurf eines Schreibens
des Bundesfinanzministeriums (BMF),
mit dem dieses die im Unternehmensteuergesetz
verankerte Zinsschranke
konkretisiert. „Wenn das Schreiben des
BMF in dieser Fassung tatsächlich veröffentlicht
wird, werden für viele Kommunen
die Gestaltungsmöglichkeiten
eingeschränkt“, warnt Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater Jörg Huse von der
FPS Schmidt und Kollegen GmbH in
Potsdam. „Je nach Konstellation können
Betriebe gewerblicher Art, also zum
Beispiel Regie- oder Eigenbetriebe, die
Voraussetzungen erfüllen, die der Gesetzgeber
an den so genannten Steuerkonzern
stellt – und damit einer höheren
Steuerlast unterliegen.“
Bisher galt der Konzern „Stadt“ als
steuerlich nicht relevant. Vor diesem
Hintergrund ist es eine weit verbreitete
Praxis, dass Kommunen ihre diversen
Beteiligungen einem so genannten Betrieb
gewerblicher Art zuordnen. Dadurch
vermeiden sie unter anderem die
Belastung der Kommune mit Kapitalertragsteuer.
Genau diese Konstellation
kann bei Mehrheitsbeteiligungen nun jedoch
dazu führen, dass der Betrieb gewerblicher
Art als Teil eines Konzerns
im Sinne der Zinsschranke eingestuft
wird. Die Folge: Für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 25. Mai 2007 beginnen
und nicht vor dem 1. Januar 2008 enden,
unterliegt der Zinsaufwand eines
jeden Konzernunternehmens im steuerlichen
Sinne einer gesonderten Betrachtung.
Begrenzt ist der Betriebsausgabenabzug
zunächst auf die Höhe von
999.999,99 € unter Berücksichtigung
des im selben Jahr erzielten Zinsertrags
(Freigrenze). Soweit dieser Saldo aus
Zinsaufwand und Zinsertrag 1 Mio. €
oder höher ist, unterliegt der gesamte
Zinsaufwand abzüglich des Zinsertrages
der besonderen steuerlichen Betrachtung.
Der Zinssaldo kann nur noch bis
zur Höhe von 30 % des steuerpflichtigen
Gewinns vor Zinsertrag, Zinsaufwand
und Abschreibungen (EBITDA) geltend
gemacht werden.
„Wenn die Kommunen nicht aufpassen,
können bei den nächsten steuerlichen
Außenprüfungen erhebliche finanzielle
Belastungen auf sie und ihre Beteiligungsunternehmen
zukommen“, prophezeit
Manuel Finder-Schümann,
Steuerberater bei der FPS Schmidt und
Kollegen GmbH, „eine gründliche Prüfung
der wirtschaftlichen Betätigung innerhalb
der Kommunen ist daher zwingend
erforderlich.“ Dies gilt zum Beispiel,
wenn ein Betrieb gewerblicher Art
Anteile an Kapitalgesellschaften hält
und die Stimmrechtsmehrheit gegeben
ist.
Huse und Finder-Schümann kritisieren
neben der Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten
für die Kommunen
vor allem, „dass der Gesetzgeber aus
steuerlichen Gründen einen Steuerkonzern
‚Stadt’ zu schaffen scheint, der keinerlei
Rückhalt im Gesellschaftsrecht
hat“. Dadurch entstehe ein steuerrechtlicher
Konzernbegriff, der von den Begrifflichkeiten des Aktienrechts und des
Handelsgesetzbuches abweiche.
Hinweis für die Redaktion
Die FPS Schmidt und Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betreut Kunden
aus der privaten und der kommunalen Wirtschaft (Beteiligungsgesellschaften
der öffentlichen Hand), die aus vielen unterschiedlichen Wirtschaftszweigen stammen.
Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Unternehmen, den jeweiligen Markt
und die rechtlichen Rahmenbedingungen als Ganzes zu betrachten. Die Gesellschaft
ist Kooperationspartner im Netzwerk von FPS Fritze Paul Seelig.
FPS Fritze Paul Seelig ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland
mit Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München. Hinzu kommen
Kooperationen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Rund 100 Rechtsanwälte
und Notare (Berlin und Frankfurt), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
betreuen Unternehmen in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsrechts, u.a. im
Handels- und Gesellschaftsrecht, im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Immobilien-
und Baurecht.
Fachfragen beantwortet gerne:
Jörg Huse
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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