Freshfields begleitet UniCredit bei Freigabeverfahren zum Squeeze-out bei HVB

16.09.2008

Freshfields Bruckhaus Deringer

Freshfields Bruckhaus Deringer hat UniCredit S.p.A. im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Freigabeverfahren zum Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG (HVB) beraten. Der Beschluss der HVB-Hauptversammlung vom Juni 2007, die verbleibenden HVB-Aktien auf die Mutter UniCredit zu übertragen, wurde heute, am 15. September 2008, ins Handelsregister der HVB eingetragen. Seitdem ist UniCredit alleinige Aktionärin der HVB.

UniCredit hatte auf der Hauptversammlung der HVB am 26. Juni 2007 als Mehrheitsaktionärin mit über 95 Prozent des Aktienanteils an der HVB beantragt, alle noch außenstehenden Aktien der HVB auf sie zu übertragen. Gegen den entsprechenden Hauptversammlungsbeschluss hatten 125 betroffene Minderheitsaktionäre der HVB vor dem Landgericht München I geklagt. Die HVB hatte daraufhin beim Landgericht München I beantragt festzustellen, dass die erhobenen Klagen einer Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen. Das Oberlandesgericht München hatte diesem Antrag am 3. September 2008 letztinstanzlich stattgegeben, so dass der Beschluss nun ins Handelsregister eingetragen werden konnte.

Freshfields Bruckhaus Deringer hat UniCredit bei der Übernahme der HVB (2005) und beim Erwerb der Bank Austria (2006) beraten und begleitet das Unternehmen seitdem im Zusammenhang mit den Gerichtsverfahren im Zuge der Übernahmen. Unter anderem hat vor kurzem das Landgericht München I den Squeeze-out-Beschluss der Hauptversammlung der HVB für wirksam erklärt und die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von 125 Kleinaktionären gegen den Beschluss als unbegründet abgewiesen.

Freshfields berät UniCredit außerdem unter anderem in Zusammenhang mit Schadensersatzklagen von Hedge-Fonds und der durch den besonderen Vertreter der HVB erhobenen Klage wegen des Verkaufs der Bank Austria.

Das Freshfields-Team umfasst Dr. Andreas Fabritius (Frankfurt), Dr. Eberhard Seydel (München) (beide Unternehmensrecht), Dr. Rolf Trittmann, Dr. Christian Duve (beide Prozessrecht), Dr. Sabine Dittrich (alle Frankfurt), Dr. Ingo Theusinger (Düsseldorf), Silke Beiter, Majka Cernicky (beide München) (alle Unternehmensrecht), Tanja Pfitzner und Dr. Patrick Schroeder (beide Prozessrecht, Frankfurt).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Andreas Fabritius, Partner

 

T +49 69 27308 175

 

E andreas.fabritius@freshfields.com

Christoph Tillmanns, Communications

 

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