Freshfields berät Continental AG bei 750 Millionen Euro-Benchmarkanleihe

16.07.2010

Freshfields Bruckhaus Deringer

Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat den Automobilzulieferer Continental AG bei seiner 750 Millionen Euro-Benchmarkanleihe beraten. Die Anleihe mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Coupon von 8,5 Prozent p.a. wurde bei qualifizierten Anlegern im In- und Ausland, darunter auch US-Anlegern auf Grundlage einer Rule 144A-Platzierung, erfolgreich untergebracht.

Die Continental AG setzt mit der Begebung der Anleihe ihre Strategie zur Refinanzierung von Finanzverbindlichkeiten aus der SiemensVDO-Akquisition fort und verbessert ihre Fälligkeitenstruktur. Als ersten Schritt dieser Strategie hatte das Unternehmen im Januar 2010 eine Bezugsrechts-Kapitalerhöhung im Volumen von 1,05 Milliarden Euro durchgeführt, bei der Continental ebenfalls von Freshfields beraten wurde.

Die deutschem Recht unterliegende Continental-Anleihe ist durch zahlreiche rechtliche Innovationen gekennzeichnet. Erstmals bei einer großvolumigen Anleihe wird – ebenso wie bei der zeitgleich begebenen Anleihe der Phoenix Pharmahandel GmbH, die ebenfalls von Freshfields begleitet wurde – bereits vom Emissionszeitpunkt ein gemeinsamer Vertreter der Schuldverschreibungsinhaber nach den Bestimmungen des im August 2009 in Kraft getretenen Schuldverschreibungsgesetzes bestellt. Zudem partizipieren die Schuldverschreibungsinhaber durch den Beitritt ihres gemeinsamen Vertreters zu einem Sicherheiten-Poolvertrag gleichrangig an Kreditsicherheiten, die zugunsten des Bankenkonsortiums von Continental bestellt wurden.

Derartige für High Yield-Emissionen typische Strukturen zur Absicherung des Anleiheratings wurden bislang auch von deutschen Emittenten ausschließlich nach US-Recht umgesetzt.

Das Freshfields-Team umfasste Dr. Christoph L. Gleske (Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht/M&A; Frankfurt), Yorck Jetter (Bank- und Finanzrecht, München), Mark Strauch, James Thayer (US Securities, Frankfurt), Donald Guiney (US Securities, London), Dr. Jens H. Kunz, Birgit Schweikl (Bank- und Finanzrecht, Frankfurt), Michiel Huizinga (Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt), Dr. Stephan Schulz, Dr. Gunnar Isenberg, Dr. Christoph Klarmann (Gesellschaftsrecht/M&A, Hamburg), Dr. Tilman Gütt, Nina Heym, Jason Marett (Bank- und Finanzrecht, München), Maarten Schellingerhout (Bank- und Finanzrecht, Amsterdam), Christopher Hall (Bank- und Finanzrecht, Wien) und Emma Norman (Bank- und Finanzrecht, London).

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Jan Beßling

E jan.bessling@freshfields.com

T +49 69 27 30 85 53

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