Freshfields berät Encavis bei Investment Agreement und öffentlichem Übernahmeangebot durch KKR

15.03.2024

Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer berät den im MDAX-gelisteten und führenden deutschen Wind- und Solarparkbetreiber Encavis AG beim Abschluss einer Investorenvereinbarung und beim angekündigten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot durch die internationale Investementgesellschaft Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. Darüber hinaus wird sich das Familienunternehmen Viessmann GmbH & Co. KG als Gesellschafter an dem von KKR geführten Konsortium beteiligen.

 

Die im MDAX notierte Encavis AG ist Erzeugerin von Strom aus erneuerbaren Energien und erwirbt und betreibt als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf europäischen Ländern.

 

Das Investment Agreement regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von KKR an die Encavis-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher ausstehenden Aktien zu einem Preis von 17,50 Euro je Aktie in bar. Das Transaktionsvolumen beträgt auf Basis dieses Angebotspreises über 2,81 Milliarden Euro. Darüber hinaus regelt das Investment Agreement verschiedene Finanzierungsversprechungen durch KKR.

 

Freshfields beriet Vorstand und Aufsichtsrat von Encavis umfassend zum Abschluss des Investment Agreement mit KKR sowie zur Vorbereitung und Begleitung des Prozesses aus gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Sicht und zu zusammenhängenden Fragen der Corporate Governance und der Kapitalmarktkommunikation. Darüber hinaus berät Freshfields unter anderem auch zum KWG-Inhaberkontrollverfahren im Zusammenhang mit der öffentlichen Übernahme.

 

Zudem unterstützt Freshfields den Aufsichtsrat von Encavis im Hinblick auf das angekündigte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot und wird dabei diesen insbesondere bei der nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz abzugebenden begründeten Stellungnahme beraten.

 

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot wird verschiedenen Vollzugsbedingungen unterliegen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Durchführung eines Inhaberkontrollverfahrens. Der Vollzug wird für das vierte Quartal 2024 erwartet.

 

Das Freshfields-Team stand unter der Federführung von Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt, hierbei unterstützt durch Associate Dr. Jean Mohamed und Principal Associate Dr. Carsten Bork (alle Corporate/M&A, Hamburg).

 

Das Freshfields-Team umfasste außerdem die Partner Dr. Gunnar Schuster (Bankregulierung/Finanzierung, Frankfurt) und Dr. Katrin Gaßner (Kartellrecht, Düsseldorf) sowie Associate Dr. Maximilan Sander (Corporate/M&A, Hamburg).

 

Inhouse wurde die Transaktion rechtlich von Natalie Grüber, Head of Legal / Director, betreut.

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