Freshfields berät E.ON bei Verkauf des Höchstspannungsnetzes an TenneT

12.11.2009

Freshfields Bruckhaus Deringer

Die E.ON AG wird ihr deutsches Höchstspannungsnetz an den staatlichen niederländischen Netzbetreiber TenneT veräußern. Darauf haben sich beide Unternehmen am 10. November 2009 verständigt. Der vorläufige Kaufpreis beträgt 1,1 Milliarden Euro. Die Transaktion bedarf noch der Zustimmung durch die Kartellbehörden und soll Anfang 2010 abgeschlossen werden.

TenneT mit Sitz in Arnheim wird zum 31. Dezember 2009 alle Anteile der E.ON-Tochtergesellschaft transpower Stromübertragungs GmbH übernehmen, die das E.ON-Höchstspannungsnetz (220/380 kV) mit einer Gesamtlänge von rund 11.000 Kilometern besitzt und betreibt. transpower ist 2009 aus der E.ON Netz GmbH hervorgegangen. Zu dieser Aufspaltung in zwei unabhängige Teilbetriebe hatte sich E.ON gegenüber der EU-Kommission verpflichtet. Die deutschen regionalen Verteilernetze und damit der weitaus größte Teil des E.ON-Netzgeschäftes sind von diesem Verkauf nicht betroffen.

Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat E.ON sowohl bei der Aufspaltung des Netzbetriebes als auch bei der Veräußerung an TenneT rechtlich beraten.

Die Transaktion ist ein weiterer Teil der wettbewerbsfördernden Maßnahmen für den deutschen Energiemarkt, zu denen sich E.ON 2008 gegenüber der EU-Kommission verpflichtet hatte. Insgesamt hat das Unternehmen die Abgabe von rund 5.000 Megawatt Kraftwerkskapazität sowie des Höchstspannungsnetzes in Deutschland zugesagt. In den vergangenen Monaten hatte E.ON dazu bereits mehrere Transaktionen vereinbart. So wurden mit der zur französischen GDF Suez-Gruppe gehörenden Electrabel rund 1.700 Megawatt Erzeugungskapazität getauscht, 13 Wasserkraftwerke am Inn in Bayern an das österreichische Elektrizitätsunternehmen Verbund veräußert und Kraftwerksbeteiligungen an die EnBW Energie Baden-Württemberg AG abgegeben. Bei allen Transaktionen hat Freshfields Bruckhaus Deringer E.ON rechtlich beraten.

Das Freshfields-Team umfasste für die Veräußerung Dr. Anselm Raddatz, Dr. Axel Epe, Dr. Ralph Kogge (alle Unternehmensrecht), Andreas Röhling und Dr. Ulrich Scholz (beide Kartellrecht/Energierecht), für die Aufspaltung des Netzbetriebes Dr. Barbara Keil, Dr. Eberhard Seydel (beide Unternehmensrecht) und Christoph Brenzinger (Immobilienwirtschaftsrecht); außerdem: Silke Beiter, Steffen Föhr, Christian Both, Judit Gajdics (alle Unternehmensrecht), Christian Krohs, Dr. Angelo Vallone, Dr. Christoph Sieberg, Dr. René Pfromm (alle Kartellrecht/Energierecht), Dr. Jens Willbrand, Dr. Lars Rößing (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht), Dr. René Döring, Alexandra Reimann (beide Arbeitsrecht) und Dr. Tilman Spancken (Immobilienwirtschaftsrecht).

Inhouse berieten Dr. Frank Fischer (Leiter Legal M&A,E.ON AG), Michael Moser (Legal M&A E.ON AG), Mario Pohlmann (Leiter Antitrust Law & Energy Law E.ON AG), Francesca Dimitra Cambas (Antitrust Law & Energy Law E.ON AG) und Elmar Killing (Bereich Recht E.ON Energie).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Christoph Tillmanns, Communications

E christoph.tillmanns@freshfields.com, T +49 69 27 30 84 59

Hinweise für die Redaktion: Freshfields Bruckhaus Deringer LLP ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit 27 Büros in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren weltweit. Mehr als 2.500 Rechtsanwälte beraten aus einer integrierten Partnerschaft die führenden nationalen und multinationalen Unternehmen, Finanzdienstleister und Institutionen bei ihren komplexesten Projekten und Transaktionen - wirtschaftsrechtlich umfassend, mit höchstem Anspruch an Qualität und Effizienz.

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