Freshfields berät Fresenius bei erfolgreicher Emission einer synthetischen Wandelschuldverschreibung

24.03.2014

Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat den weltweit tätigen Gesundheitskonzern Fresenius SE & Co. KGaA (Fresenius) bei der erfolgreichen Begebung einer synthetischen Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennwert von 500 Millionen Euro beraten.

Die Wandelschuldverschreibung hat eine Laufzeit bis 2019 und zahlt keinerlei laufende Verzinsung. Die Wandlungsprämie beträgt zum Zeitpunkt der Ausgabe 35 Prozent, der Kurs der Fresenius-Aktie muss also um mindestens 35 Prozent steigen, damit Anleger bei Ausübung ihres Wandlungsrechts einen den Nennbetrag der Wandelschuldverschreibung übersteigenden Geldbetrag erhalten. Im Fall der Ausübung von Wandlungsrechten gibt Fresenius keine Aktien aus, sondern leistet ausschließlich Geldbeträge, deren Höhe vom Kurs der Fresenius-Aktien bei Ausübung der Option abhängt.

Mit diesem innovativen Instrument bietet Fresenius Anlegern die Möglichkeit, an der Kursentwicklung der Fresenius-Aktie teilzunehmen, ohne dass Fresenius hierfür Aktien ausgeben muss. Die Gesamtfinanzierungskosten für dieses Instrument, das in Deutschland bislang einmalig ist, liegen signifikant unter den Zinskosten der von Fresenius jüngst begebenen konventionellen Anleihe mit etwa gleicher Laufzeit. Zur Absicherung ihrer aktienkursabhängigen Zahlungspflichten unter der Wandelschuldverschreibung hat Fresenius Call-Optionen auf eigene Aktien erworben, die ebenfalls ausschließlich in Bar ausgeglichen werden.

Freshfields hat Fresenius in den vergangenen Jahren bereits bei der Platzierung verschiedener Anleihen in einem Gesamtvolumen von mehr als 4 Milliarden Euro beraten.

Das Freshfields-Team umfasste Dr. Christoph L. Gleske, Alexander Ruschkowski und Christina Zapf.

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