Freshfields berät HELLA beim Verkauf des Joint Venture BHTC an AUO Corporation

05.10.2023

Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer („Freshfields“) berät den im MDAX notierten Automobilzulieferer HELLA GmbH & Co. KGaA („HELLA“) beim Verkauf seiner 50%-Beteiligung am Joint Venture Behr-Hella Thermocontrol („BHTC“). BHTC zählt mit rund 2.900 weltweit beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den führenden Unternehmen im Bereich Klimabedienung und Systemlösungen im Bereich HMI (Human-Machine-Interface).

 

Der Verkauf der HELLA-Anteile ist Teil einer Gesamttransaktion über 100-Prozent der BHTC-Anteile an die börsennotierte AUO Corporation (Taiwan). Joint Venture-Partnerin ist die ebenfalls verkaufende Automobilzulieferin MAHLE Behr GmbH & Co. KG, Teil des MAHLE Konzerns aus Stuttgart. Der Gesamtkaufpreis beruht auf einem Unternehmenswert von 600 Millionen Euro. Die Transaktion steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der außenwirtschaftlichen und kartellrechtlichen Freigaben; der Abschluss soll bis Mitte 2024 erfolgen.

 

Freshfields beriet HELLA im Hinblick auf den Verkauf ihrer Anteile an BHTC, die Strukturierung des Prozesses sowie zu allen damit im Zusammenhang stehenden M&A-, gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Aspekten.

 

Teams um den Freshfields Partner Prof. Dr. Seibt berieten HELLA auch bereits zu sämtlichen rechtlichen Aspekten beim öffentlichen Übernahmeangebot von Forvia (vormals: Faurecia), beim nachfolgenden Abschluß eines Coordination Agreement (Konzernkoordinationsvertrag) und bei dem Verkauf des Joint Venture-Anteils an Hella Behr Plastic Omnium an den börsennotierten französischen Automobilzulieferer Plastic Omnium.

 

Das Freshfields-Team stand unter der Federführung von Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt, hierbei unterstützt durch Mid-Level Associate Dr. Jean Mohamed (Corporate/M&A, Hamburg), und umfasste außerdem Counsel Dr. Justus Anacker (Corporate/M&A, Düsseldorf) und Principal Associate Dr. Susanne Zimmermann (Kartellrecht, Düsseldorf).

 

Inhouse lag die rechtliche Federführung bei Detlev Bökenkamp (General Counsel).

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