Freshfields berät Nets beim Zusammenschluss mit Concardis

09.07.2018

Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Nets A/S („Nets“), einen der führenden Zahlungsdienstleister Skandinaviens, über ihre Holdinggesellschaft Evergood Lux 1 S.à r.l. beim Zusammenschluss mit der Concardis Payment Group („Concardis“), einem der führenden Zahlungsdienstleister für Händler im deutschsprachigen Raum, beraten.

Die Anteile an Nets werden mehrheitlich von Fonds gehalten, die von Hellman & Friedman beraten werden. Zu den Minderheitsinvestoren gehören von Advent International und Bain Capital beratene Fonds sowie GIC. Concardis steht im Eigentum von Fonds, die von Advent International und Bain Capital beraten werden.

Im Rahmen des Zusammenschlusses werden die Anteilseigner von Concardis ihre Anteile in Nets einbringen, um im Gegenzug Anteile an Nets zu erhalten. Der Zusammenschluss steht unter Vorbehalt der Zustimmung der Kartell- und Finanzaufsichtsbehörden. Die Transaktion wird voraussichtlich im vierten Quartal 2018 vollzogen.

Gemeinsam erwirtschaftet die neue Gruppe ein EBITDA von rund 500 Millionen Euro und einen Nettoumsatz von 1,3 Milliarden Euro. Dadurch werden weitere Investitionen in Innovationen und Serviceverbesserungen für Händler, Unternehmen und Bankkunden ermöglicht. Damit schafft die neue Gruppe beste Voraussetzungen für eine führende Position im europäischen Segment der Zahlungsdienstleistungen.

Das Freshfields-Team umfasste Tim Wilmot, Dr. Markus Paul, Keir MacLennan, Dr. Jill Rollman, Anahit Gasparyan, Sebastian Pitz, Maria Sidoli, Andrew Hutchings, Bruce Embley, Nicola Kinmond, Andy Robinson, Shreena Patel, Matthew Everett (Gesellschaftsrecht), Dr. Markus Benzing, Cyrus Pocha, Claire Harrop, Alicia Hildner, Dr. Daniel Klingenbrunn (Aufsichtsrecht), Simon Priddis, Deirdre Trapp, Thomas Lübbig, Sharon Malhi, Ermelinda Spinelli, Tobias Pukropski, Mathilde Beaumunier, Morag Elwis, Rikki Haria, Alex Hazell, Ilka Mauelshagen, Florian Reiter, Uwe Salaschek (Kartellrecht), Dr. Michael Leicht, Dr. Simon Funk (IP/IT) und Dr. Andreas Schaut (Arbeitsrecht).

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