Freshfields berät Porsche bei Pflichtangebot für Scania

17.02.2009

Freshfields Bruckhaus Deringer

Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Porsche Automobil Holding SE bei ihrem am 19. Januar 2009 abgegebenen Pflichtangebot im Volumen von 2,8 Milliarden Euro für die Scania AB mit Sitz in Södertälje (Schweden) beraten. Das Pflichtangebot wurde für rund 7,93 Prozent aller Scania-Aktien angenommen, das entspricht einem Volumen von rund 395 Millionen Euro.

Die Verpflichtung zu dem Angebot für Scania war durch die Anfang 2009 erfolgte Aufstockung der Porsche-Beteiligung an der Volkswagen AG auf über 50 Prozent der VW-Stammaktien ausgelöst worden. Durch den Mehrheitserwerb hatte Porsche nach schwedischem Übernahmerecht mittelbar die Kontrolle über Scania erlangt.

Freshfields Bruckhaus Deringer hat Porsche bei der Aufstockung der Beteiligung an Volkswagen auf jetzt über 50 Prozent der Stammaktien und bei dem Pflichtangebot für Scania beraten. Bei der Porsche Automobil Holding SE wurden die Transaktionen rechtlich durch Dr. Konrad Wartenberg (Leiter der Rechtsabteilung) koordiniert. Die Beratung von Porsche bei dem Scania-Pflichtangebot nach schwedischem Recht erfolgte durch die Kanzlei Hannes Snellman (Stockholm).

Freshfields begleitet Porsche bereits seit 2005 im Zusammenhang mit der Beteiligung an Volkswagen. Die Beratung umfasste auch das Pflichtangebot für Volkswagen im Mai 2007 sowie die formwechselnde Umwandlung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in eine europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE) im November 2007. Auch bei dem im September 2008 abgegebenen Pflichtangebot für die Audi AG wurde Porsche rechtlich durch Freshfields beraten.

Das beratende Freshfields-Team bilden Dr. Christoph von Bülow, Dr. Thomas Bücker (beide Unternehmensrecht), Dr. Andreas von Bonin (Kartellrecht), Dr. Andreas König, Dr. Gunnar Schuster (beide Bank- und Finanzrecht) sowie Dr. Dominik Ziegenhahn, Sonja Hilge (beide Unternehmensrecht), Dr. Mario Hüther (Bank- und Finanzrecht), Dr. Henriette Keller (Unternehmensrecht/Bank- und Finanzrecht), Ivan Zaloguin und Angelo de Melo (beide Kartellrecht).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Christoph von Bülow, Partner

 

T +49 69 27308 705

 

E christoph.vonbuelow@freshfields.com

Christoph Tillmanns, Communications

 

T +49 69 27308 459

 

E christoph.tillmanns@freshfields.com

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