Freshfields berät SFS intec bei Übernahme von Gesipa

28.11.2008

Freshfields Bruckhaus Deringer

Freshfields Bruckhaus Deringer hat den Schweizer Hersteller für mechanische Befestigungstechnik und Sonderschrauben SFS intec beim Erwerb des Niettechnikspezialisten Gesipa GmbH mit Hauptsitz in Mörfelden-Walldorf beraten.

SFS intec übernahm sämtliche Anteile der bisherigen Gesipa-Eigentümer. Gesipa wird unter bisherigem Namen als Tochtergesellschaft von SFS intec weitergeführt. Die Unternehmen beabsichtigen durch die Zusammenarbeit ihre Marktstellung bei der Verschraubungs- und Niettechnologie zu stärken. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Transaktion muss noch von den zuständigen Kartellbehörden genehmigt werden.

Die Gesipa-Gruppe erwirtschaftete 2007 mit rund 600 Mitarbeitern einen Umsatz von 108 Millionen Euro. Die privat gehaltene SFS Gruppe erzielte 2007 mit weltweit über 4100 Mitarbeitern einen Umsatz von rund 1,3 Milliarden Schweizer Franken.

Das Team von Freshfields Bruckhaus Deringer umfasste Dr. Henning Oesterhaus, Dr. Tatjana Jendritzky, Norbert Kaliwe, Oksana Weber (alle Unternehmensrecht), Ulla Rupp (Arbeitsrecht), Dr. Martin Schießl, Sandra Hübner (beide Steuerrecht) (alle Frankfurt), Dr. Burkhard Richter und Dr. Georg Schmittmann (beide Kartellrecht, Düsseldorf).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Henning Oesterhaus, Partner

T +49 69 27 30 82 04

E henning.oesterhaus@freshfields.com

Jan Beßling, Communications

T +49 69 27 30 85 53

E jan.bessling@freshfields.com

Hinweis für die Redaktion

Freshfields Bruckhaus Deringer ist mit über 2.500 Rechtsanwälten und 28 Büros weltweit in allen wichtigen Wirtschaftszentren präsent (in Deutschland: 600 Rechtsanwälte an sechs Standorten). Mit einer international integrierten Partnerschaft betreut Freshfields bedeutende nationale und multinationale Unternehmen, Finanzdienstleister und Institutionen auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Freshfields Bruckhaus Deringer ist eine Limited Liability Partnership (LLP) nach englischem Recht.

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