Freshfields berät zur gesellschaftsrechtlichen Neuordnung der Endlagerung radioaktiver Abfälle

17.05.2017

 

Freshfields Bruckhaus Deringer hat die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH beim Verkauf der bisher von der GNS gehaltenen 75 Prozent der Anteile an der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beraten.

Die GNS ist das Kompetenzzentrum der vier großen Energieversorger zur Entsorgung der Reststoffe und Abfälle aus den deutschen Kernkraftwerken. Die Übernahme der Geschäftsanteile erfolgt ohne Zahlung eines Kaufpreises und ohne Lasten für den Bund. Sie ist Teil der umfassenden Neuordnung der Verantwortlichkeiten in der kerntechnischen Entsorgung.

Im Anschluss ist vorgesehen, die in Peine ansässige DBE in die Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zu überführen. Die BGE ist eine im Juli 2016 ebenfalls in Peine gegründete bundeseigene Gesellschaft. Sie soll sämtliche Aufgaben bei der Planung, der Errichtung, dem Betrieb und der Stilllegung von Endlagern übernehmen, die bisher vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber sowie der DBE und der Asse GmbH als Verwaltungshelfer durchgeführt wurden. Als designierter Vorhabenträger des Standortauswahlverfahrens und künftiger Betreiber von Endlagern für radioaktive Abfallstoffe gehört die BGE zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Im Zuge des Verkaufs der DBE-Anteile sowie bei der Integration in die Endlagerorganisation des Bundes werden die rund 900 DBE-Beschäftigten vollständig übernommen. Freshfields hatte die vier großen Energieversorger bereits im Vorfeld der Transaktion zur endgültigen Klärung von Verantwortung und Finanzierung der Kernenergieentsorgung gegenüber der Bundesregierung vertreten.

Das Freshfields-Team umfasste Dr. Tobias Larisch, Dr. Lennart Schramm (beide Gesellschaftsrecht), Dr. Herbert Posser, Katja Schramm (beide Öffentliches Recht) und Dr. Georg Roderburg (Steuerrecht).

 

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