Freshfields Bruckhaus Deringer berät Colonia Real Estate beim Erwerb der Mehrheit an zwei Wohnimmobiliengesellschaften mit insgesamt 10.100 Wohnungen

05.03.2007

Freshfields Bruckhaus Deringer

Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Colonia Real Estate AG bei der Übernahme von jeweils 51 Prozent der Geschäftsanteile an zwei Wohnimmobiliengesellschaften mit einem Wohnungsbestand von insgesamt 10.100 Wohnungen beraten. Verkäufer sind BGP Investment S.à.r.l., ein Joint Venture der Babcock & Brown Gruppe und der GPT Gruppe, und der Babcock & Brown Residential Property 1 S.à.r.l. & Co. KG. Die Wohnungen mit einer Gesamtfläche von 623.000 Quadratmetern befinden sich an den Standorten Aachen, Freiburg, Hamburg, Kiel, Köln, Osnabrück und Salzgitter. Mit der Transaktion wird der Wohnungsbestand der Colonia Real Estate AG mehr als verdoppelt.

"Wir freuen uns, dass wir bei dieser komplexen Transaktion unsere breite Erfahrung insbesondere in den Bereichen ImmobilienWirtschaftsrecht, Unternehmensrecht und Finanzierung in besonderer Weise einbringen konnten", sagt Partner Dr. Alexander Goepfert, der das Team von Freshfields Bruckhaus Deringer gemeinsam mit Partner Dr. Axel Epe, Principal Associate Christoph Brenzinger und Associate Dr. Jens Liese leitete. Die Sozietät berät die Colonia Real Estate AG umfassend bei allen Fragen der Transaktion einschließlich der Finanzierung.

Bemerkenswert ist die Komplexität der Transaktion: Für die verbleibenden Gesellschaftsanteile an den Wohnimmobiliengesellschaften besteht eine Kaufoption der Colonia Real Estate AG gegenüber den Verkäufern. Zugleich hat die Colonia Real Estate AG den Verkäufern eine Verkaufsoption für deren verbleibende Beteiligung eingeräumt, die die Verkäufer nutzen können, falls die Colonia Real Estate AG ihre Kaufoption nicht ausübt. Im Rahmen der Transaktion wurde zudem eine bestehende Fremdfinanzierung in Form einer Securitisation übernommen und das zukünftige Asset Management der erworbenen Portfolien neu strukturiert. Über den Kaufpreis für die Mehrheitsbeteiligungen und den Optionspreis für die Kauf- und Verkaufsoption haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Durchführung der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Kartellbehörden.

Freshfields Bruckhaus Deringer

Partner: Dr. Axel Epe (Unternehmensrecht), Dr. Alexander Goepfert (ImmobilienWirtschaftsrecht, beide Düsseldorf), Dr. Frank Laudenklos (Bank- und Finanzrecht), Dr. Christoph L. Gleske (Unternehmensrecht/Kapitalmarktrecht, beide Frankfurt am Main), Dr. Ulrich Blaas (Steuerrecht, Düsseldorf) Principal Associate: Christoph Brenzinger (ImmobilienWirtschaftsrecht, Düsseldorf)

Associates: Dr. Jens Liese (Unternehmensrecht), Dr. Tobias Clevinghaus, Peter Freitag, Dr. Hanjo Steinkampf (alle ImmobilienWirtschaftsrecht), Dr. Jens Willbrand (Öffentliches Wirtschaftsrecht), Dr. Ernesto Drews (Steuerrecht), Dr. Till Steinvorth (Kartellrecht, alle Düsseldorf), Christine Baumberg (Bank- und Finanzrecht, Frankfurt am Main)

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Alexander Goepfert, Partner, Düsseldorf

 

 

T +49 211 49 79 162

 

 

E alexander.goepfert@freshfields.com

 

 

 

 

Peter Alexewicz, Presse und Kommunikation

 

 

T +49 69 27 30 85 53

 

 

E peter.alexewicz@freshfields.com

 

 

 

 

(Als Hintergrund: Die Babcock & Brown Gruppe und die GPT Gruppe wurden durch Weitnauer Rechtsanwälte, München, und Stock Aders & Partner Rechtsanwälte, München, vertreten)

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