Freshfields Bruckhaus Deringer berät Lycos gegen GEMA hinsichtlich einer Sperrverfügung von Filesharing-Portalen (Tauschbörsen)

06.07.2005

Freshfields Bruckhaus Deringer

Freshfields Bruckhaus Deringer berät den Internet- Zugangsprovider Lycos gegen die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA. Die GEMA hat 42 deutsche Zugangsprovider zur Sperrung von Websites aufgefordert, die über Links das Herunterladen von Film- und Musikdateien über Tauschbörsen ermöglichen. Unter Berufung auf das Urheberrecht versucht die GEMA, die Sperrung sogenannter Filesharing-Plattformen bei allen 42 Providern zu erwirken. Nach dem Willen der GEMA sollen die Provider eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100.000 zahlen, falls ihre Kunden nach dem 25. Juli noch auf Portale wie eDonkey, Eselfilme, Goldesel, Sausgstube, Audio-Esel und Power-Portal zugreifen können. Sollte die Sperrpflicht juristisch durchgesetzt werden können, würde dies die Provider allein wegen des administrativen Aufwandes stark behindern.

Das Team von Freshfields Bruckhaus Deringer besteht aus Dr. Stefan Krüger (Partner, IP/IT) und Dr. Dietrich Kamlah (Associate, IP/IT).

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