Freshfields Bruckhaus Deringer berät Vodafone D2 im Grundsatzverfahren zur künftigen Mobilfunkregulierung

19.03.2007

Freshfields Bruckhaus Deringer

Freshfields Bruckhaus Deringer hat Vodafone D2 in einem richtungsweisenden Verfahren zur künftigen Mobilfunkregulierung in Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln vertreten. Vodafone D2 hat sich in diesem Verfahren - ebenso wie seine Konkurrenten T-Mobile, E-Plus und O2 in gesonderten Verfahren - gegen die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) Ende August 2006 erlassene Regulierungsverfügung für den Markt der Anrufzustellung (sog. Mobilfunkterminierung) in einzelne Mobilfunknetze gewandt. Die Regulierungsverfügungen für die von der Bundesnetzagentur festgelegten Terminierungsmärkte haben für alle deutschen Mobilfunknetzbetreiber große Bedeutung, da sie auf Basis einer Marktdefinition und -analyse die Grundlage für die zukünftige Netzzugangs- und Entgeltregulierung in diesem Bereich darstellen. In Umsetzung der Regulierungsverfügungen hatte die BNetzA im November 2006 eine Vorabregulierung der Terminierungsentgelte der Mobilfunknetzbetreiber unter Heranziehung des Maßstabes der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung vorgenommen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat in seiner am 15. März 2007 verkündeten Leitentscheidung entschieden, dass die in der angefochtenen Regulierungsverfügung vorgesehene Anordnung der Vorabgenehmigungspflicht der Terminierungsentgelte von Vodafone D2 unter Heranziehung des Kostenmaßstabes rechtswidrig ist. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

Dem Team von Freshfields Bruckhaus Deringer, das Vodafone D2 und Arcor seit mehreren Jahren in zahlreichen Regulierungsfragen berät, gehörten neben Dr. Thomas Tschentscher (Partner), Dr. Tobias Bosch (Principal Associate) sowie Dr. Jan Philip Ehlers, Danielle Herrmann und Birgit Fischborn (Associates - alle IP/IT, Frankfurt am Main) an.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Thomas Tschentscher, Partner, Frankfurt am Main

 

 

T +49 69 27 30 81 79

 

 

E thomas.tschentscher@freshfields.com

 

 

 

 

Peter Alexewicz, Presse und Kommunikation

 

 

T +49 69 27 30 85 53

 

 

E peter.alexewicz@freshfields.com

 

 

 

 

Hinweis für die Redaktion:

 

 

 

 

Freshfields Bruckhaus Deringer ist mit mehr als 2.400 Anwälten und 28 Büros weltweit an allen wichtigen Wirtschaftszentren präsent. Mit einer international integrierten Partnerschaft betreut die Kanzlei bedeutende nationale und multinationale Unternehmen, Finanzdienstleister und Institutionen auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts.

 

 

 

 

In Deutschland ist Freshfields Bruckhaus Deringer mit über 500 Anwälten an sechs Standorten tätig. 2006 wurde die Kanzlei unter anderem als "Germany Law Firm of the Year" (International Financial Law Review) ausgezeichnet und beriet in einer "beeindruckenden Serie von Top-Deals" (Branchendienst Juve), darunter sieben der zehn größten Private Equity-Transaktionen des Jahres. Darüber hinaus war Freshfields Bruckhaus Deringer 2006 in Deutschland bei fünf der zehn größten M&A-Transaktionen mit deutschem Übernahmeziel sowie bei vier der fünf größten Börsengänge beratend tätig.

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