Freshfields Bruckhaus Deringer erwirkt für DFB Einstweilige Verfügung mit Signalwirkung

17.01.2005

Freshfields Bruckhaus Deringer

Freshfields Bruckhaus Deringer erwirkte im Dezember für den Deutschen Fußball-Bund (DFB) eine Einstweilige Verfügung gegen unauthorisierte Kartenvertreiber. Die Verfügung, die das Landgericht Frankfurt/Main gegen eine Ticket-Agentur aus Lünen/Westfalen erließ, hat erhebliche Bedeutung für den Vertrieb von Karten für die FIFA Fußball-WM 2006, der am 01. Februar 2005 startet. Die Ticket-Agentur hatte Karten für den Confederations Cup im Internet sowie in Kombination mit Hospitality-Leistungen zu überhöhten Preisen angeboten. Die Entscheidung soll den wettbewerbswidrigen Wiederverkauf von Karten zu erheblich höheren Preisen verhindern und den Kartenerwerber vor irreführenden Angeboten schützen.

Das Team von Freshfields Bruckhaus Deringer bestand aus dem Partner Michael Knospe sowie Dr. Stefan Hanloser (Associate). Beide gehören der Praxisgruppe IP/IT (Gewerblicher Rechtsschutz/Informationstechnologie) an und sind im Münchener Büro der Sozietät tätig.

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