Freshfields Bruckhaus Deringer gewinnt ehemaligen Generalsekretär der japanischen Kartellbehörde (JFTC) als Berater

19.07.2006

Freshfields Bruckhaus Deringer

Der ehemalige Generalsekretär der japanischen Kartellbehörde (Fair Trade Commission of Japan JFTC) Akinori Uesugi wird als Berater das Büro in Tokyo der internationalen Wirtschaftssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer verstärken. In dieser Funktion unterstützt er ab Juli die weltweite Praxisgruppe für Kartellrecht.

Akinori Uesugi kam bereits 1970 zur JFTC, wo er zahlreiche führende Positionen bekleidete, unter anderem als Direktor der Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten. 2003 wurde er zum Generalsekretär ernannt. Während seiner Amtszeit setzte sich Uesugi vor allem für richtungsweisende Änderungen der japanischen Kartellgesetzgebung zur besseren Verfolgung von Kartellvergehen ein.

"Die kürzlich erlassenen, strengeren kartellrechtlichen Vorschriften haben den Beratungsbedarf unserer Mandanten auf diesem nach wie vor am weitesten entwickelten Markt Asiens stark erhöht. Mit Akinori Uesugi sind wir nun noch besser in der Lage, diesen Bedarf zu befriedigen und uns auf dem japanischen Markt als führende Kartellrechtspraxis zu etablieren", kommentierte der weltweite Co-Head der Praxisgruppe Frank Montag die Verpflichtung von Akinori Uesugi.

Uesugi ist Professor an der juristischen Fakultät und der Graduate School of Law der Chuo Universität in Tokyo. Er ist außerdem Verfasser und Autor zahlreicher Publikationen im Kartellrecht und gilt auf diesem Gebiet als einer der angesehensten Experten in Japan.

Die Praxisgruppe Kartellrecht von Freshfields Bruckhaus Deringer zählt zu den weltweit führenden und größten Praxisgruppen in diesem Bereich. Die Praxisgruppe umfasst rund 250 auf Kartell- und Außenhandelsrecht spezialisierte Juristen und ist in Belgien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Hongkong, Italien, Japan, den Niederlanden, Österreich, Russland, der Slowakei, Singapur, Spanien, Ungarn und den USA vertreten. Das Tätigkeitsspektrum deckt den gesamten Bereich des Kartellrechts ab, von der Fusionskontrolle über Kartellbußgeldverfahren, Verfahren wegen des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen, sektorspezifisches Kartellrecht (z. B. Energie- und Telekommunikationsrecht) bis zum Vergabe - und Beihilferecht.

Freshfields Bruckhaus Deringer ist eine führende internationale Wirtschaftssozietät mit langer Tradition und hervorragender Verankerung in den Regionen, in denen sie tätig ist. Allein in den deutschen Büros in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München beraten mehr als 500 Anwälte nationale wie internationale Unternehmen und Organisationen auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Weltweit sind über 2400 Anwälte an 28 Standorten tätig.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Frank Montag, Partner, Brüssel

 

 

T +32 504 70 78

 

 

E frank.montag@freshfields.com

 

 

 

 

Peter Alexewicz, Presse und Kommunikation

 

 

T +49 69 27 30 85 53

 

 

E christian.humborg@freshfields.com

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