Freshfields Bruckhaus Deringer: Rekordzahlen bei Verfahren nach Investitionsschutzabkommen

10.10.2011

Unternehmen suchen zunehmend internationalen Rechtsschutz

Schwerpunkt Südamerika und Osteuropa

Abkommen sollten zur Vorbeugung gegen Investitionsrisiken genutzt werden

Unternehmen nehmen verstärkt internationalen Rechtsschutz für ihre Auslandsinvestitionen in Anspruch. Allein in den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Verfahren vor der Schiedsinstitution der Weltbank, dem International Centre For Settlement Of Investment Disputes (ICSID), verfünffacht. Das zeigt eine Analyse der internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer auf Grundlage der ICSID-Fallzahlen.

Investitionsschutzabkommen sichern die Auslandsinvestitionen von Unternehmen ab. Diese völkerrechtlichen Verträge werden zwischen dem Heimatland des Investors und dem potentiellen Gastland abgeschlossen und enthalten Marktzugangsbestimmungen, international anerkannte Schutzstandards und Schiedsvereinbarungen. Kommt es im Gastland zum Beispiel zu einer Enteignung ohne Entschädigung, Willkür oder Diskriminierung, können die Unternehmen den fremden Staat auf Augenhöhe vor einem internationalen Schiedsgericht verklagen. Allein deutsche Auslandsinvestitionen in Höhe von 900 Milliarden Euro werden von diesen "Bilateral Investment Treaties" (BITs) geschützt. Die derzeit anhängigen Verfahren betreffen zum Beispiel die Enteignung der Fraport AG bei einem Flughafenprojekt auf den Philippinen. In einem anderen Verfahren hat Hochtief Argentinien auf Schadensersatz in Folge eines gescheiterten PPP (Public Private Partnership)–Projekts verklagt.

Dr. Boris Kasolowsky, Schiedsexperte bei Freshfields Bruckhaus Deringer: "Neue und ehemalige Schwellenländer üben mit ihren Wachstumsraten große Anziehungskraft auf westliche Investoren aus. Vor Ort stehen die Unternehmen aber oft vor zunächst unüberschaubaren politischen und rechtlichen Risiken für ihr Geschäft. Wenn es zu einer Verletzung von Investorenrechten kommt haben sie nach den zwischenstaatlichen Investitionsschutzabkommen die Möglichkeit, Schiedsgerichte anzurufen. Immer mehr Unternehmen machen auch Gebrauch davon."

So sind aktuell beim ICSID 128 Fälle anhängig; das sind weit mehr als die Hälfte der bislang jemals abgeschlossenen Fälle (223). Den Großteil der Fälle machen Südamerika (30 Prozent), Osteuropa (22 Prozent) und Afrika (16 Prozent) aus.

Rudolf Hennecke, Spezialist für Konfliktlösung bei Freshfields Bruckhaus Deringer: "Investitionsschutzabkommen sind auch für Übernahmestrukturen von Bedeutung. So sollten Investoren in vielen Fällen ein Investmentvehikel nach dem Recht eines Landes gründen, von dessen Abkommen sie profitieren können."

Seit dem Vertrag von Lissabon ist ausschließlich die EU-Kommission für den Abschluss neuer Verträge zuständig. Nach dem Willen des Europaparlaments sollen alle neuen Investitionsschutzverträge, die von der EU mit Drittstaaten abgeschlossen werden, Ausnahmen für Umweltschutz, Verbraucherschutz, für nationale Industriepolitik und Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulassen. Zusätzlich sollen Unternehmen zuerst den Rechtsweg im Gastland ausschöpfen, bevor sie wegen Benachteiligungen die internationalen Schiedsgerichte anrufen dürfen.

Dr. Moritz Keller, Experte für Schiedsverfahren bei Freshfields Bruckhaus Deringer: "Die Vorschläge tragen eher zur Unsicherheit für europäische Unternehmen bei, die in Schwellen- oder Entwicklungsländern investieren wollen, anstatt sie vor Risiken abzusichern. Künftig besteht nach den Plänen die Gefahr, dass jede Regierung sich bei einem unrechtmäßigen Eingriff, zum Beispiel bei einer Enteignung, mit Gefahren für die öffentliche Sicherheit rechtfertigt Der Verweis auf den Rechtsweg vor Ort erschwert den Rechtschutz zudem gerade in den Ländern, die besonders häufig gegen die Abkommen verstoßen. Denn dort mahlen in der Regel auch die Mühlen der Justiz sehr langsam."

Freshfields Bruckhaus Deringer bündelt seine fach- und grenzüberschreitende Expertise in der Fachgruppe Risikomanagement in neuen Märkten. Die Kanzlei hat unter anderem ConocoPhillips im Zusammenhang mit der Verstaatlichung von Ölprojekten in Venezuela, MTN und Sabfon beim Widerruf von Steuerbefreiungen im Jemen und mehrere Mandanten bei der Entschädigung durch die Umstellung von Energiepreisen von US-Dollar auf Peso durch argentinische Notstandsgesetze vertreten.

Die Kanzlei ist laut "Global Arbitration Review" (GAR 2010) seit 2007 die Nummer 1 unter den Praxisgruppen für internationale Schiedsverfahren und führt doppelt so viele Verfahren auf der Grundlage von Investitionsabkommen wie jede andere Sozietät.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Jan Beßling, Communications

E jan.bessling@freshfields.com T +49 69 27 30 85 53

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