Freshfields Bruckhaus Deringer und Redeker Sellner Dahs & Widmaier vertreten Deutsche Bahn erfolgreich beim Rechtsstreit zu Kosten des Bundesgrenzschutzes
Freshfields Bruckhaus Deringer
19.05.2006 - Freshfields Bruckhaus Deringer und Redeker Sellner Dahs & Widmaier haben
die Deutsche Bahn AG im Verfahren um ihre Heranziehung zu Kosten des Bundesgrenzschutzes
(heute: Bundespolizei) vertreten. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
entschieden, dass die Deutsche Bahn AG nicht zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages für die
Erfüllung polizeilicher Aufgaben im Jahr 2002 in Höhe von ca. 64 Mio. Euro verpflichtet ist.
Die Klage der Deutschen Bahn AG war in erster und zweiter Instanz erfolglos geblieben. Das
Bundesverwaltungsgericht gab dagegen der Klage statt. Eine Vorlage des Rechtsstreits an
das Bundesverfassungsgericht kam nicht in Betracht, da die Heranziehung schon mit einfachem
Gesetzesrecht nicht im Einklang steht.
Für Freshfields Bruckhaus Deringer waren Dr. Gerhard Limberger (Öffentliches Wirtschaftsrecht,
Frankfurt am Main) und sein Team tätig. Für Redeker Sellner Dahs & Widmaier waren
Dr. Dieter Sellner und Prof. Dr. Wolfgang Roth tätig.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Freshfields Bruckhaus Deringer
Dr. Gerhard Limberger, Partner, Frankfurt am Main
T +49 69 27 30 81 25
E gerhard.limberger@freshfields.com
Dr. Christian Humborg, Manager Presse und Kommunikation
T +49 69 27 30 85 53
E christian.humborg@freshfields.com
Redeker Sellner Dahs & Widmaier
Dr. Dieter Sellner, Berlin
T +49 30 88 56 65 14
RA Gernot Lehr, Bonn
T +49 228 72 62 51 17
E lehr@redeker.de