Freshfields Bruckhaus Deringer vertritt Flughafen Berlin-Tegel bei erfolgreichem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
Freshfields Bruckhaus Deringer
Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (BFG) bei einem erfolgreichen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof vertreten. Nach dem Urteil kann die BFG von der Germania Fluggesellschaft mbH die vollständige Begleichung ihrer Entgelte für die zentrale Infrastruktur (Flugzeugabfertigungseinrichtungen, Fluggastbrücken, Gepäckbeförderung, Tanklager, Ver- und Entsorgung, Flugzeugenteisung, IT-Einrichtungen, etc.) am Flughafen Berlin-Tegel verlangen. Germania hatte die Entgelte für die zentrale Infrastruktur in Berlin-Tegel eigenmächtig gekürzt, weil sie die Erhöhung zum 1. April 2002 nicht akzeptierte. Die Fluggesellschaft ging davon aus, dass die BFG am Flughafen Berlin-Tegel zu hohe Entgelte erhoben hat, um so den Flughafen Berlin-Schönefeld zu subventionieren.
Die Richter des 3. BGH-Senats entschieden, dass die Höhe der Entgelte angemessen und rechtmäßig war. Nach Auffassung des Gerichts stehe die EG-Streckenzugangsverordnung und die deutsche Bodenabfertigungsdiensteverordnung einer für Zwecke der Preisbildung durchgeführten Kosten- und Erlösbetrachtung bzw. Deckungsbeitragsrechnung, die sich auf alle drei Flughäfen des Flughafensystems Berlin bezieht, nicht entgegen. Das Gericht sah keine "Quersubventionierung" des Flughafens Berlin-Schönefeld zugunsten anderer Airlines durch den Flughafen Tegel.
Nachdem die Beklagte Germania noch vor dem Landgericht Berlin obsiegt hatte, hatte bereits das Kammergericht die Klage zugunsten der BFG entschieden. Das Kammergericht hatte die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit zugelassen. Die Revision der Germania ist nunmehr zurückgewiesen worden. Das Verfahren ist eine von wenigen Entscheidungen des BGH zu Entgelten an Flughäfen. Sie hat grundlegenden Charakter für die Entgeltpraxis an sämtlichen deutschen Flughäfen.
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