Freshfields Bruckhaus Deringer vertritt Porsche erfolgreich gegen Volkswagen-Konzernbetriebsrat

25.10.2007

Freshfields Bruckhaus Deringer

Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und den Vorstand der Gesellschaft bei dem vom VW-Konzernbetriebsrat eingeleiteten einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Stuttgart vertreten, das heute zugunsten der Porsche AG entschieden wurde.

Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung sollte die Umwandlung der Porsche AG in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gestoppt werden. Hintergrund der Auseinandersetzung waren Meinungsverschiedenheiten zwischen dem VW-Konzernbetriebsrat und Porsche über die zwischen Porsche und dem so genannten Besonderen Verhandlungsgremium der Porsche-Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Umwandlung geschlossene Mitbestimmungsvereinbarung.

Freshfields Bruckhaus Deringer

Partner: Dr. Christian Duve (Prozessrecht, Frankfurt), Dr. Thomas Bücker, Dr. Christoph von Bülow (beide Unternehmensrecht, Frankfurt), Dr. Thomas Müller-Bonanni (Arbeitsrecht, Düsseldorf)

Associate: Dr. Michael Müntefering (Arbeitsrecht, Düsseldorf)

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Christoph von Bülow, Partner, Frankfurt

T +49 69 27 30 87 05

E christoph.vonbuelow@freshfields.com

 

Jan Beßling, Presse und Kommunikation

T +49 69 27 30 85 53

E jan.bessling@freshfields.com

 

Freshfields Bruckhaus Deringer ist mit über 2.500 Anwälten und 27 Büros weltweit an allen wichtigen Wirtschaftszentren präsent. Mit einer international integrierten Partnerschaft betreut die Kanzlei bedeutende nationale und multinationale Unternehmen, Finanzdienstleister und Institutionen auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. In Deutschland ist Freshfields Bruckhaus Deringer mit über 550 Anwälten an sechs Standorten tätig.

 

Die Kanzlei berät Porsche bereits seit dem vergangenen Jahr umfassend zu allen Aspekten der Beteiligung an der Volkswagen AG. Dazu gehörte unter anderem die Beratung bei der Aufstockung der Beteiligung der Porsche AG an der Volkswagen AG auf nunmehr ca. 30,6 Prozent der Stammaktien und bei der Umwandlung der Porsche AG in eine europäische Aktiengesellschaft (SE).

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