Freshfields ernennt Thomas Helck zum Counsel
Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat den Wirtschaftsstrafrechtler Dr. Thomas Helck zum 1. November 2016 zum Counsel ernannt. Thomas Helck, seit 2013 bei Freshfields, leitet die Einheit “Criminal Law Germany” der Sozietät. Zuvor war er fünf Jahre bei der Staatsanwaltschaft München I tätig und wirkte dort als Staatsanwalt unter anderem bei großen Wirtschaftsstrafverfahren mit. Er arbeitet aus dem Rheinland-Büro von Freshfields, das in enger Verzahnung mit dem Frankfurter Büro der Sozietät einen besonderen Schwerpunkt bei internen Untersuchungen und im Wirtschaftsstrafrecht hat. Prof. Dr. Norbert Nolte, Leiter der Praxisgruppe Konfliktlösung für Deutschland und Österreich: „Thomas Helck hat unsere strafrechtliche Praxis entscheidend voran gebracht. Wirtschaftsstrafrecht ist heute ein integraler Bestandteil unseres Beratungsportfolios. Zusammen mit den Kollegen der stetig wachsenden Strafrechtsgruppe kommt Thomas Helcks strafrechtliche Expertise insbesondere bei großen Krisenmandaten zum Einsatz. Seine Behördenerfahrung hilft, jeden Fall auch aus dem Blickwinkel der Ermittler zu betrachten.“ In die herausgehobene Position des Counsel beruft die Kanzlei Anwälte, die neben ihrer Seniorität die notwendige Erfahrung mitbringen, um neben den Partnern einen wesentlichen Beitrag zum Mandantenservice und zu der nachhaltigen Entwicklung der Sozietät zu leisten. Freshfields hat im laufenden Jahr mehrere ihrer Anwältinnen und Anwälte zum Counsel ernannt, darunter aus den deutschsprachigen Büros Dr. Burkard Wollenschläger (Öffentliches Wirtschaftsrecht), Dr. Robin Helmke (Kapitalmarktrecht) und in Österreich Dr. Felix Neuwirther (Immobilienrecht).