Freshfields erreicht für Fraport erste Bestätigung für Flughafenausbau

09.01.2009

Freshfields Bruckhaus Deringer

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat gestern in einem wesentlichen Eilverfahren den geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens be­stätigt. Damit wurde erstmals die Rechtmäßigkeit des 2007 abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung der Landebahn Nordwest und weiterer Einrichtungen gerichtlich bestätigt. Freshfields Bruckhaus Deringer berät die Fraport AG bei dem Ausbauprojekt und hat das Unternehmen auch in diesem Verfahren erfolgreich vertreten.

Mit der Entscheidung des Gerichts ist der Versuch des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) als Antragsteller gescheitert, den Baubeginn der Ausbaumaßnahmen und insbesondere der neuen Landebahn im Eilrechtsschutz zu verhindern.

Der geplante Ausbau des Frankfurter Flughafens umfasst den Bau einer neuen Landebahn Nord-West, den Bau eines Terminals 3 im Süden des Flughafens sowie die Umgestaltung und Erweiterung von Fracht- und Wartungsflächen auf dem Flughafengelände. Mit diesen Kapazitätserweiterungen sollen vor allem mehr Starts und Landungen ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Luftverkehrsknotenpunkts Frankfurt gestärkt werden.

Der Bau der neuen Landebahn erfolgt teilweise in einem Gebiet, das der EU-Naturschutzrichtlinie unterliegt, und in der Nachbarschaft eines Vogelschutzgebietes. Bei dem Vorhaben müssen daher neben den allgemeinen planungs- und luftverkehrsrechtlichen Anforderungen zahlreiche nationale und europäische Vorschriften des Umwelt- und des Artenschutzes berücksichtigt werden.

Nach Auffassung der Kasseler Verwaltungsrichter lässt die Planfeststellung zum Flughafenausbau keine relevanten Verstöße gegen solche Rechtsvorschriften erkennen. Das Gericht räumte daher dem gesetzlich angeordneten Vollzugsinteresse des Planfeststellungsbeschlusses den Vorrang ein.

Die Entscheidung in der Hauptsache durch den Verwaltungsgerichtshof wird im Verlauf des Jahres erwartet, auch die Entscheidung in weiteren Eilverfahren steht noch aus.

Freshfields Bruckhaus Deringer begleitet Fraport bereits seit 2000 bei allen Verfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens. Die Beratung und Vertretung mit Schwerpunkten im Planungs- und Luftverkehrsrecht sowie im deutschen und europäischen Umweltrecht umfasst auch komplexe und neuartige Fragestellungen etwa zum Lärmschutz, dem Naturschutz, der Luftreinhaltung und der betrieblichen Sicherheit.

Das Frankfurter Freshfields-Team im Verfahren bildeten Dr. Thomas Wagner (P) und Dr. Gerhard Limberger (P) sowie Dr. Marcus Emmer, Dr. Vera Urban, Julia Enders und Dr. Markus Benzing (alle Öffentliches Wirtschaftsrecht).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Thomas Wagner, Partner

 

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E thomas.wagner@freshfields.com

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