Freshfields unterstützt bei Provenienzforschung zur Dauerleihgabe Bührle im Kunsthaus Zürich

09.07.2024

Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat ein Forschungsteam um den Schweizer Historiker und Präsidenten des Deutschen Historischen Museums, Prof. Dr. Raphael Gross, bei der Überprüfung der bisherigen Provenienzforschung der Stiftung Sammlung E.G. Bührle unterstützt.

Seit Oktober 2021 werden rund 200 ausgewählte Werke aus der Privatsammlung des Schweizer Industriellen Emil Georg Bührle im Kunsthaus Zürich als Dauerleihgabe gezeigt, darunter Bilder von Cézanne, Gauguin, Renoir, Picasso und van Gogh. Stadt und Kanton Zürich sowie die Zürcher Kunstgesellschaft (Trägerverein des Kunsthauses Zürich) hatten Prof. Dr. Raphael Gross das Mandat erteilt, die Provenienz der Werke weiter aufzuklären.

Der von Raphael Gross am 28. Juni 2024 vorgestellte Abschlussbericht ist hier abrufbar. Dieser stellt fest, dass ein beträchtlicher Teil der Kunstwerke aus der Dauerleihgabe Bührle von jüdischen Vorbesitzerinnen und Vorbesitzern stammt. In der bisherigen Forschung der Stiftung Sammlung E.G. Bührle ist der jüdische Vorbesitz entweder nicht erschienen oder er hat in den veröffentlichten Ergebnissen keine Rolle gespielt.

Deswegen empfiehlt das Forscherteam in seinem Bericht u.a. weitere Provenienzforschung, die sich auf die Aufklärung des jüdischen Vorbesitzes konzentriert. Prof. Dr. Raphael Gross resümierte: „Ohne die jüdischen Sammler wäre die Sammlung Bührle eine andere. Oder anders gesagt: Ohne Verfolgung wäre die Sammlung Bührle so nie zustande gekommen.“ Stadt und Kanton Zürich sowie die Zürcher Kunstgesellschaft dankten Prof. Dr. Raphael Gross und seinem Team ausdrücklich für die „umfassende und sehr wertvolle Arbeit“. Voraussichtlich Mitte Juli 2024 werden sie sich zu den nächsten Schritten äußern.

„Ohne juristischen Rat hätte ich das nicht machen können“, sagte Prof. Dr. Raphael Gross, und bedankte sich bei der Präsentation des Berichts ausdrücklich bei den beteiligten Anwältinnen und Anwälten für die fortwährende Unterstützung. Die Anwältinnen und Anwälte von Freshfields waren pro bono Teil des Sounding Board Recht. In dieser Funktion haben sie Prof. Dr. Raphael Gross auf konkrete Fragen zu Rechts- und Sachthemen jeweils eine eigene und unabhängige Einschätzung mitgeteilt. Außerdem haben sie zu fünf Werken Tiefen-Analysen begleitet.

Das Freshfields-Team – alle Dispute Resolution – umfasste Partner Dr. Moritz Pellmann, Counsel Dr. Bettina Schmaltz und Tobias André, Principal Associate Dr. Katharina Niemz und Associate Björn Weissenberger (alle Frankfurt) sowie Associate Anna Köhler (Berlin).

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