Freshfields vertritt DEL beim Ausschluss der Kassel Huskies
Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Deutsche Eishockey Liga (DEL), den Zusammenschluss aller Klubs der ersten deutsche Eishockey-Profiliga, in mehreren einstweiligen Verfügungsverfahren, die der Eishockeyklub Kassel Huskies wegen Kündigung des Lizenzvertrags angestrengt hat, vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln beraten.
In der Berufungsverhandlung am 26. August 2010 vor dem OLG Köln nahm der Klub seinen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Lizenzkündigung wegen Nichterfüllens der Lizenzvoraussetzungen vom 30. Juni 2010 zurück, nachdem sich angedeutet hatte, dass das Gericht zugunsten der DEL entscheiden werde. Damit ist die diesbezügliche einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln gegenstandslos, so dass die Kündigung vollzogen werden kann.
Bereits am 24. August 2010 hatte das Oberlandesgerichts München in einem parallel von dem Klub eingeleiteten Schiedsverfahren festgestellt, dass der Schiedsspruch, welcher den Lizenzentzug der Huskies bestätigt hatte, rechtmäßig war.
In dem weiteren vor dem OLG Köln verhandelten Berufungsverfahren haben die Kassel Huskies ebenfalls ihren Antrag auf einstweilige Verfügung, die den DEL-Clubs den Ausschluss der Huskies wegen Insolvenzeröffnung untersagt hat, zurück genommen. Hintergrund ist hier, dass die DEL die Kassel Huskies bereits vorher, am 27.Mai 2010, wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus der Liga ausgeschlossen hatte, was diese ebenfalls mit einer einstweiligen Verfügung verhindern wollten. Auch diese einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln ist damit gegenstandslos.
Die Kassel Huskies sind demnach ab sofort nicht mehr zur Teilnahme am DEL-Spielbetrieb berechtigt.
Das Freshfields-Team umfasste Dr. Matthias Koch, Sebastian Böttger (beide Prozessrecht, Köln), Dr. Ferdinand Fromholzer und Christiane Fabel (beide Gesellschaftsrecht/M&A, München).
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